Erstellt am 09.10.2019 um 16:52 Uhr von BRHamburg
Ich würde mal vermuten das du hier den Fehler gemacht hast. Hattest du den mit jemanden gesprochen, das du dieses Wochenende nicht arbeiten möchtst/ kannst? Wenn nicht, woher sollbes dann jemand wissen? Wenn du einen Urlaubstag am 8. Oktober und einen am 12. Oktober, sollen die Tage dazwischen auch als Urlaubstage gewertet werden?
Erstellt am 10.10.2019 um 19:54 Uhr von EDDFBR
Moin,
das Thema der Urlaubstage bei AN, die auch an Wochenenden (eventuell sogar an Feiertagen) arbeiten müssen, ist etwas schwieriger als bei AN, die einen "normalen 9-to-5 Bürojob von Mo-Fr haben. Meistens ist das in Unternehmen so gelöst, dass die AN zusätzliche Urlaubstage erhalten, dafür aber für jeden Tag (auch Wochenenden und Feiertage) explizit Urlaub beantragen müssen.
Bei uns z.B. ist die Arbeitszeitsoftware so altertümlich, dass sie damit nicht zurecht kommt (d.h. man kann für Wochenenden keinen Urlaub gewähren). Nachdem wir solche Probleme ebenfalls hatten, haben wir unsere Mitarbeiter darauf hingewiesen, dass sie bei Urlaubsanträgen immer das Wochenende vor bzw. nach den Urlaubstagen mit einbeziehen sollen. Der AG hat diese Vorgehensweise akzeptiert, und so wird das auch praktiziert. Gleichzeitig können AN dadurch, dass sie das Wochenende nicht mit einbeziehen dem AG dadurch signalisieren, dass sie an diesen Tagen für den Wochenenddienst zur Verfügung stehen.