Ich würde mir gerne meine Überstunden auszahlen lassen, da ich über das gesamte letzte Jahr bereits 70 Std. angesammelt habe und die Menge meiner Arbeit es nicht zulässt, diese abzufeiern.
In unserer Betriebsvereinbarung steht, dass die Auszahlung der Überstunden grundsätzlich nicht gemacht wird.
Wenn ich mir jedoch nun mit dem Geschäftsführer einig bin, diese doch auszahlen zu lassen, kann der BR dagegen sprechen?