Erstellt am 19.03.2008 um 14:46 Uhr von Werner
Wenn auf dem Schichtplan/Dienstplan Überstundenfrei eingetragen ist, sind die Stunden weg/futsch. Pech gehabt!
§ 3 EFZGAnspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
(1)Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.
Übersetzt heist das wenn Du wegen einer AU zur Arbeit mußtest aber nicht konntest muß der ArbGeb bezahlen. Das ist bei Freischicht nicht gegeben.
Erstellt am 19.03.2008 um 15:05 Uhr von Anna3
Meine Überstunden ist also hinüber. Aber die Urlaubstage müssen sie mir auszahlen, ist das richtig? Welcher Paragraph, bitte.
Danke!
Gruss Anna3
Erstellt am 19.03.2008 um 16:58 Uhr von Andreas_5
Hallo Anna3,
schau mal hier nach >> http://www.rechtsrat.ws/gesetze/burlg/01.htm >>
Erstellt am 20.03.2008 um 09:19 Uhr von Petrus
@Anna:
§9 BUrlG: Der Urlaub ist bei Krankheit nicht "futsch"
§7 (4) BUrlG: Auszahlung bei Kündigung