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Überstunden/Urlaub abfeiern oder auszahlen möglich?

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Anna3
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich arbeite in der Pflege und ende des Monats beende ich die Stelle. Habe noch übrige Überstunden und Urlaubstage. Muss ich die (mir noch diesen Monat eingetragenen Überstunden) abfeiern auch wenn ich krank bin?? Oder muss mein Arbeitgeber mir die Überstunden und die Urlaubstage komplett ausbezahlen?? Wisst ihr einen Paragraph dazu? Danke! Lg Anna3

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Community-Antworten (4)

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Werner

19.03.2008 um 15:46 Uhr

Wenn auf dem Schichtplan/Dienstplan Überstundenfrei eingetragen ist, sind die Stunden weg/futsch. Pech gehabt! § 3 EFZGAnspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (1)Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.

Übersetzt heist das wenn Du wegen einer AU zur Arbeit mußtest aber nicht konntest muß der ArbGeb bezahlen. Das ist bei Freischicht nicht gegeben.

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Anna3

19.03.2008 um 16:05 Uhr

Meine Überstunden ist also hinüber. Aber die Urlaubstage müssen sie mir auszahlen, ist das richtig? Welcher Paragraph, bitte. Danke!

Gruss Anna3

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Andreas_5

19.03.2008 um 17:58 Uhr

Hallo Anna3,

schau mal hier nach >> http://www.rechtsrat.ws/gesetze/burlg/01.htm >>

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Petrus

20.03.2008 um 10:19 Uhr

@Anna: §9 BUrlG: Der Urlaub ist bei Krankheit nicht "futsch" §7 (4) BUrlG: Auszahlung bei Kündigung

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