Erstellt am 27.10.2020 um 07:33 Uhr von wdliss
Erstellt am 27.10.2020 um 08:03 Uhr von Kjarrigan
https://www.anwalt.org/ueberstunden-auszahlen/
Generell kann Ihr Chef entscheiden, wann Sie die Überstunden abfeiern müssen. Er muss allerdings Ihre Belange dabei ausreichend berücksichtigen. Zu diesem Entschluss kam das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 19. Mai 2009 (Az. 9 AZR 433/08).
Erstellt am 27.10.2020 um 12:10 Uhr von Z4NTHR4X
Ja es gibt eine BR, der BR hat zugestimmt das der Arbeitgeber Überstunden auszahlen darf. Da einige Mitarbeiter eine sehr hohen Stand auf ihrem Arbeitszeitkonto aufweisen. Auf Grund der aktuellen Situation sieht der Arbeitgeber auch keine Möglichkeit die Stunden als Freizeitausgleich zu gewähren.
Erstellt am 27.10.2020 um 12:16 Uhr von Z4NTHR4X
@Kjarrigan
In Ihrem Link steht das Arbeitnehmer sich Stunden auszahlen lassen können, gibt es auch etwas darüber wenn der Arbeitgeber dies möchte. Oder besteht diese Möglichkeit generell nicht ?
Erstellt am 27.10.2020 um 13:12 Uhr von moreno
Wenn kein Tarif gilt oder es eine Regelung in einer BV oder im Arbeitsvertrag gibt werdet Ihr Euch gegen die Auszahlung nicht wehren können! Kann es sein, dass euer BR schläft?
Erstellt am 27.10.2020 um 13:31 Uhr von Z4NTHR4X
Es gibt keine BV und auch keinen Tarif, nur eine Betriebsordnung und die zählt eigentlich nicht soweit ich das recherchiert habe, bzw. der Arbeitgeber kann auch davon abweichen. Wieso sollte der BR schlafen, die meisten Mitarbeiter wollten diese Auszahlung, was der Arbeitgeber aber nicht möchte und hier eine Ausnahme macht, aber halt nicht alle. Deshalb die Frage wie man es am besten löst, bzw. wer recht bekommt im Ernstfall.
Erstellt am 27.10.2020 um 13:34 Uhr von moreno
Wieso sollte der BR schlafen? Hmmm weil es keine Betriebsvereinbarung gibt die den Umgang mit Überstunden regelt?
Erstellt am 27.10.2020 um 14:19 Uhr von wdliss
Wenn bei euch Arbeitszeitkonten geführt werden ist der BR nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG zwingend in der Mitbestimmung. Diese muss aber auch vom BR eingefordert werden, denn sonst bekommt "im Ernstfall" der AG recht!
Erstellt am 27.10.2020 um 14:26 Uhr von Z4NTHR4X
@wdliss In diesem Fall hat der BR ja mitbestimmt das die Stunden ausgezahlt werden.
Aber vielen Dank für eure Antworten, werde es entsprechend weitergeben.
@moreno Da hast du Recht, bisher hat die bestehende Betriebsordnung gereicht. Aber Zeiten ändern sich also muss wohl eine neue Lösung her.
Erstellt am 27.10.2020 um 15:09 Uhr von wdliss
@Z4NTHR4X
Mein Gefühl: wenn ihr nur ein wenig Ahnung davon hättet, was Mitbestimmung ist und wo ihr sie überall habt dann würdet ihr euren AG leicht dazu bringen, ALLE Überstunden auszuzahlen.
Wie auch immer: bitte dringend den Rat von moreno befolgen und eine BV dazu abschliessen. Und auch mal eure weiteren "Betriebsordnungen" nach mitbestimmungspflichtigen Themen durchforsten!
Erstellt am 27.10.2020 um 15:26 Uhr von Kjarrigan
@Z4NTHR4X - es gibt kein "Auszahlung von Überstunden - Gesetz"
Überstunden müssen vergütet werden - ob in Freizeit oder in Geld - ist letztlich Verhandlungssache und Intressenabwägung.
Euer AG möchte anscheinend kein Geld ausgeben sondern lieber abfeiern lassen. Wenn er dieses möchte muss er aber auch Möglichkeiten schaffen - wenn Zuviel Arbeit da ist und er diese Möglichkeiten nicht gibt muss er halt auszahlen - er kann die Stunden ja nicht in alle Ewigkeit fortschreiebne.
Und da der BR schon in der Genehmigung der Überstunden in der Mitbestimmung ist bietet sich nun mal eine BV an. In der der AG und der BR festlegen, das z.B. die Überstunden in einem bestimmten Zeitraum (z.B. 3 Monate die Stunden abgebaut werden) oder der MA sich die Überstunden auszahlen lassen kann.
(und die Zuschläge nicht vergessen :)