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Auszahlung der Überstunden

S
Sommerwaffel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

wir sind eine Altenpflegereinrichtung und bearbeiten derzeit eine Betriebsvereinbarung zum Thema ''Regelung der Arbeitszeit.''

Derzeit versuchen wir eine faire Entlohnung zum Ausbezahlen von Überstunden zu finden (wenn diese auf Wunsch des Mitarbeiters nicht in Freizeit abgegolten werden sollen oder von der HL nicht können)

Habt ihr einen Vorschlag, wie hoch wir die Bruttosumme des Stundenlohns bei Überstunden ansetzen können? Hierbei möchten wir aber den Unterschied zwischen Pflegeassistenten und Pflegefachkräften berücksichtigen.

LG

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Community-Antworten (5)

D
Dezibel

25.06.2015 um 12:22 Uhr

Wollt ihr de Arbeitszeit regeln oder den Bruttolohn?

G
gironimo

25.06.2015 um 13:55 Uhr

Unterliegt Ihr einem Tarifvertrag? Ihr kommt bei derartigen Regeln sehr leicht an die Regelungssperre des § 77 Abs. 3 BetrVG (auch wenn kein Tarif im Hause gilt).

Auf jeden Fall würde ich hier kontakt zur Gewerkschaft aufnehmen.

S
Sommerwaffel

25.06.2015 um 16:12 Uhr

Wir wollen neben der Arbeitszeit einen Bruttostundenlohn (nur bei Überstunden) vereinbaren. Hierbei geht es uns erst mal nicht um die eigentlichen Löhne der Mitarbeiter, sondern lediglich um eine allgemeine Entlohnung bei Überstunden abhängig der Qualifikation. Wir unterliegen keinem Tarifvertrag.

Gibt es hierzu Ideen von euch?

G
Globus

25.06.2015 um 18:51 Uhr

jepp finger weg davon... weil... wird es so gemacht, würden die Kolleginnen und Kollegen mehr arbeiten als sie dürften - um mehr zu verdienen... das geht mitunter eine ganze zeit lang gut - und der AG freut sich, weil er diese Mehrstunden dann einplant... und keine weiteren Kräfte einstellt!!!

Für die AN ist das aber nciht gut... also warum wollt ihr das machen?

Außerdem ist vom Gesetz ein solches nicht vorgesehen...

W
Widder

26.06.2015 um 14:25 Uhr

Grundsätzlich kann man bei jedem MA den Stundenlohn berechnen. Dieser bildet dann die Basis für eure Überstunden. Darauf werden dann die dementsprechenden Zuschläge gerechnet, und du hast eine Endsumme. Ich würde in keinster Weise eine Summe, und schon gar nicht in Abhängigkeit von der Qualifikation, vereinbaren, denn diese sind per Arbeitsvertrag festgelegt. Was noch erschwerend dazu kommt, siehe Antworten von Globus und Gironimo, die ich ausdrücklich stützen möchte.

Laßt bitte die Finger weg von solchen Spielchen...

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