Hallo zusammen,
gibt es bei der Auszahlung der Überstunden eine Regelung, dass heisst der Arbeitgeber muss z.B. bei der Auszahlung berücksichtigen , wann der Mitarbeiter die Überstunden gemacht hat, z. B. am Feiertag oder Sonntag und dementsprechend Zuschläge berücksichtigen.
Im Arbeitsvertrag gibt es dazu keine Regelung , wir haben auch keinen Tarivertrag und
keine Betriebsvereinbarung
Vielen Dank im voraus für Eure Antworten