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Auszahlung von Überstunden

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Felixlilly
Aug 2019 bearbeitet

Hallo zusammen, gibt es bei der Auszahlung der Überstunden eine Regelung, dass heisst der Arbeitgeber muss z.B. bei der Auszahlung berücksichtigen , wann der Mitarbeiter die Überstunden gemacht hat, z. B. am Feiertag oder Sonntag und dementsprechend Zuschläge berücksichtigen. Im Arbeitsvertrag gibt es dazu keine Regelung , wir haben auch keinen Tarivertrag und keine Betriebsvereinbarung Vielen Dank im voraus für Eure Antworten

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Community-Antworten (2)

B
BRHamburg

16.08.2019 um 06:10 Uhr

Nein bei der Auszahlung selbst spielt es keine Rolle mehr. Wer soll auch festlegen welche Überstunde noch auf dem Zeitkonto ist, und welche im Laufe der Zeit schon durch Freizeitausgleich ausgeglichen wurde.

R
rtjum

16.08.2019 um 10:38 Uhr

Bei euch werden Überstunden also immer vergütet? Dann muss natürlich bei der Auszahlung beachtet werden welche Zuschläge zu zahlen sind. Das sollte ein vernünftiges Abrechnungsprogramm aber automatisch machen können.

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