Hallo,
wir erarbeiten gerade eine BV zur Arbeitszeit, mit einem Unterpunkt Auszahlung von Überstunden. Hier soll der BR im Nachhinein informiert werden, welche Abteilung insgesamt wie viele Überstunden ausbezahlt bekommen hat.
Hat der BR nur ein Informationsrecht zur Ausbezahlung von Überstunden oder ein direktes Mitbestimmungsrecht?

Vielen Dank