Erstellt am 10.03.2015 um 22:10 Uhr von Kölner
Originär bekommt ihr nur die Infos, die ihr in so einer BV vereinbart. Also verhandelt gut. Uninteressant ist doch zunächst einmal, wie die Rechtslage aussieht...
BTW:
Die Stunden erarbeitet der einzelne AN. Der sollte auch alleine bestimmen (können), wie er sich den Ausgleich vorstellt.
Erstellt am 11.03.2015 um 06:53 Uhr von BRHeute
Vielen Dank für die Antwort,
bei uns ist nur das Problem, dass manche "gedrängt" werden sich die Überstunden auszahlen zu lassen, anstatt Freizeitausgleich zu nehmen. Wenn wir davon erfahren ist meist alles schon abgerechnet.
Bei einem Mitbestimmungsrecht könnte man im Vorfeld tätig werden. Leider haben viele AN dem AG gegenüber wenig Selbstbewusstsein.
Erstellt am 11.03.2015 um 09:36 Uhr von gironimo
Die Frage ist, ob hier ein Tarifvertrag gilt oder in Eurer Branche gibt, der hierzu Aussagen trifft. Dann zieht § 77 Abs. 3 BetrVG auch in Betrieben, in dem kein Tarif zur Anwendung kommt.
Wenn nicht, sehe ich hier eine Frage der Entgeltgrundsätze des § 87 BetrVG.
Die Frage ist, wie bei Euch Mehrarbeit genehmigt wird. Normaler Weise sollte der BR Mehrarbeit nur zustimmen, wenn die Ausgleichsfrage geklärt ist. Da habt Ihr auch den Ansatz, den Fuß in die Tür zu bekommen. So könnt Ihr den Punkt klären, bevor es überhaupt zur Mehrarbeit kommt.
Erstellt am 11.03.2015 um 16:37 Uhr von BRHeute
Tarifvertrag ist nicht vorhanden. Leider sind wir uns nicht sicher, ob einer anwendbar wäre (für Tips hierzu wäre ich auch dankbar).
Mehrarbeit ist generell durch Freizeitausgleich geregelt, aber da sich dieser zum Teil nicht realisieren lässt, wird in Ausnahmefällen ausbezahlt, aber wie gesagt, nicht immer ganz freiwillig.
Generell müsste noch einige "Erziehungsarbeit" geleistet werden. Im Moment ist es selbstverständlich, dass Überstunden gemacht werden.
Erstellt am 11.03.2015 um 17:47 Uhr von Kölner
@BRHeute
Dann macht mal aus der Selbstverständlichkeit keine solche mehr!
Erstellt am 12.03.2015 um 10:28 Uhr von BRHeute
@Kölner
Da sind wir ja gerade bei und es tun sich immer neue Fragen auf. Mit so einer Antwort ist mir leider nicht geholfen. Die Zeit hättest Du Dir auch sparen können.
Aber vielleicht hast Du ja noch einen Hinweis über die Auszahlung von Überstunden.
Was ist z.B. mit Zuschlägen, inwieweit und wie hoch kann man diese verlangen?
Erstellt am 16.03.2015 um 14:56 Uhr von Widder
@ BRHeute
sucht euch den TV für euere Branche raus, und übernehmt die Klauseln betreffend der Zuschläge in die BV auf.
Weiterhin regelt ihr in eurer BV, das auf dem Überstundenantrag stehen muss, Geld oder Zeit, oder ihr regelt generell nur Zeit.
Wenn es die Ausnahme der Auszahlung geben soll,wird eine max. Zahl vereinbart,und nur mit vorheriger Zustimmung des BR.