Hallo, unser AG überraschte uns eben mit der Information, dass man beabsichtigt, einem Kollegen in der Probezeit zu kündigen. Die Probezeit endet zum Ende Februar..man will ihm aber anbieten, bis 30.06. weiter arbeiten "zu dürfen."
Aus fachlicher Sicht ist die Kündigung vertretbar (der Kollege hat definitiv erhebliche Defizite im notwendigen Wissen), allein das Angebot der "verlängerten Frist" macht uns ein wenig ratlos. Ändert sich dadurch etwas am Verhalten des BR? Im Normalfall
muss der BR bei einer Kündigung in der Probezeit ja nur angehört werden, aber er hat ja wenig chancen, etwas zu verhindern. Unser AG ist aber nun auch der meinung, dass eine Anhörung des Kollegen durch den BR nicht notwendig sei...§102 sagt aber, er "soll angehört werden, wenn dies notwendig erscheint"...also warum sollte der BR darauf verzichten.
Was meint ihr?