Kündigung in der Probezeit - Möglichkeiten des BR?
Liebe KollegInnen, der BR bekommt eine Kündigung auf den Tisch, Mitarbeiter ist in der Probezeit.
Macht es für den betroffenen MA einen Unterschied ob der BR widerspricht und eine schöne Begründung findet oder ob man die Frist verstreichen lässt? Wenn ja, welchen Unterschied?
Danke!!
Community-Antworten (4)
18.04.2008 um 11:08 Uhr
@ betriebsratten In der Probezeit und den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses gilt das KüSchG nicht.... Ergo hilft eine schöne Begründung nur bei der Arge.
18.04.2008 um 11:20 Uhr
@pirat: Das KSchG ist aber auch nur für sozial ungerechtfertigte Kündigungen anzuwenden. Manchmal soll es aber Kündigungen geben, die aus anderen Gründen ungerechtfertigt sind (z.B. Maßregelungsverbot im BGB). Dazu sollte sich der BR dann IMHO schon äußern. Ob's hilft? Nunja - der ArbGeb wird dann sicher andere Gründe in der Probezeit finden...
18.04.2008 um 11:31 Uhr
@betriebsratten, Hilfe hilft immer die frage ist > Lohnt es sich und was hat die Person davon.
18.04.2008 um 12:09 Uhr
Hallo, ein Widerspruch bzw. das Äußern von Bedenken hilft in den ersten 6 Monaten in der Tat nur bei Gründen außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes, z.B. Verst0ß gegen das MuSchuG. Das Verstreichenlassen der Frist kann jedoch helfen, wenn die Kündigung selbst an eine Frist gebunden ist, etwa weil der Arbeitgeber fristlos gem. § 626 BGB kündigen will oder wenn die Probezeit während der laufenden Anhörungsfrist endet. Viel Erfolg!
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