Bei unserer Kollegin endet die Probezeit zum 30.09.2008. Trotz eine 14-tägigen Kündigungspflicht wurde Ihr heute
am 24.09.2008 mitgeteilt, daß Sie die Probezeit nicht "bestanden" hat und das Arbeitsverhältnis beendet wird.

Hier 2 Fragen dazu:
Verlängert sich das Beschäftigungsverhältnis um die 14-tägige Kündigungspflicht?
Muss der Arbeitgeber der Kollegin jetzt einen befristeten Arbeitsvertrag anbieten?