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Kündigung durch AN während der Probezeit - Fristen?

G
Grete
Jan 2018 bearbeitet

Kündigung während der Probezeit Hallo bitte um Hilfe: Eine Mitarbeiterin ist seit 6 Jahren im Servicecenter beschäftigt, sie hat sich dann Hausintern auf eine andere Stelle beworben.Diese hat sie dann auch bekommen. Der Arbeitsvertag wurde geändert: Es wurde eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart , und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Jetzt nach knapp 2 Monaten möchte die Kollegin kündigen. Ihre Abteilunsleiterin sagt jetzt, das sie eine 3 Monatige Kündigungsfrist hat. Stimmt das???

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Community-Antworten (2)

K
Konrad

27.02.2008 um 09:14 Uhr

Wer zuvor im selben Unternehmen war, hat keine „Probezeit“ Die Probezeit ist unwirksam. Zweifelhaft ist auch die arbeitsvertragliche Regelung, da sie ungünstiger als die gesetzliche Regelung ist.
Gesetzliche Kündigungsfristen siehe § 622 BGB

B
Benno_BRB

27.02.2008 um 10:16 Uhr

In vielen (allen?) Tarifverträgen ist die Kündigungsfrist des Arbeitgebers verlängert worden. Daran muss sich der AG halten. Die Kündigungsfristen der Angestellten werden - meines Wissens - nicht von TV's "gegängelt" (um es mal in AG-Deutsch zu formulieren!!) Hier beträgt die Kündigungsfrist in der Regel 14 Tage.

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