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Kündigung in der Probezeit. Muss man Fristen beachten ?

D
Dreamteam
Jan 2018 bearbeitet

Mitarbeiter hat Probezeit bis zum 31. Mai 2005, am 30. Mai 05 erhält er die Kündigung zum 31.08.2005. Ist dies zulässig ?

Muß der AG nicht mit einer Frist von 14 Tage zum Ende eines Monats kündigen? Wir haben ein Anhörungsverfahren eingeleitet, wissen aber jetzt nicht weiter. Haben unterschiedliche Rechtsauskünfte.

Bitte um schnelle Antwort!!

Dank Gruß Dreamteam

1.12802

Community-Antworten (2)

N
nidis

02.06.2005 um 16:08 Uhr

Hallo Dreamteam! Sehe ich das richtig. Der AG hat die Kündigung schon ausgesprochen ohne die Anhörungsfrist des BR abzuwarten? Wenn ja, ist die Kündigung unwirksam. Der BR ist vor einer Kündigung zu hören. Abgesehen davon, die Fristen hält der AG wohl ein. In der Probezeit kann der AG ohne Angabe von Gründen mit Frist 14 Tage kündigen. Da der AG aber erst nach der Probezeit kündigt müßt ihr a) schauen ob der MA schon 6 Monate im Betrieb ist (Kündigungsschutz), und b) muß der AG euch die Gründe für die Kündigung darlegen.

R
Rollie

03.06.2005 um 00:52 Uhr

Dem ist nichts hinzuzufügen :-)

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