Erstellt am 20.11.2021 um 21:34 Uhr von Dummerhund
Die Frage ist natürlich, bekommt ihr Freizeitausgleich für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen.
https://www.helpster.de/feiertagszuschlag-beim-tvoed-wissenswertes_122405
Erstellt am 22.11.2021 um 09:22 Uhr von rtjum
normalerweise sollte sowas im TV mit geregelt sein, fragt mal bei Gewerkschaft nach.
Erstellt am 22.11.2021 um 13:25 Uhr von Matze
Dies wird arbeits- oder tarifvertraglich geregelt. Ein Gesetz hierfür ist mir nicht bekannt. Neben der zuständigen Gewerkschaft sollte auch dein Betriebsrat helfen können.
Erstellt am 23.11.2021 um 07:37 Uhr von der Dirk aus G.
Guten Morgen
hier ist ein schöner Bericht mit Urteil
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/feiertagszuschlag-fuer-hohe-feiertage_76_488990.html
Erstellt am 23.11.2021 um 08:08 Uhr von Relfe
die Frage ist evt: ist das den ein gesetzlicher Feiertag oder ein kirchlicher Feiertag?
Ostersonntag und Pfingstsonntag sind nicht in allen Bundesländern gesetzliche Feiertage.
in dem Fall sind es Sonntage und müssen ggf auch nur als Sonntage vergütet werden.
Oder sind die Tage wie im vorgenannten Urteil explizit aufgeführt?
Oder gelten die kirchlichen Feiertage für die Vergütung?