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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Feiertagszuschlag

C
chappi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

erst mal die Fakten: Arbeitstage sind regelmäßig Mo-Fr, keine Tarifbindung, Gehalt, kein Stundenlohn. BR erst seit 2 Jahren vorhanden. In der Arbeitsordnung sind Zuschläge geregelt, und zwar Nacht 25%, Sonntags 50% und an Feiertagen wird ein Zuschlag von 100% gezahlt. Diese Zuschlagsregeln gelten auch für unsere Kollegen im Schichtbetrieb(24/7).

Jetzt ist es so, das Mitarbeiter, welche nicht im Schichtdienst arbeiten, gelegentlich auch an Feiertagen arbeiten dürfen. Dabei können Sie wählen, ob Sie für den gearbeiteten Feiertag 1:1 Zeitausgleich nehmen oder ob Sie sich den Tag mit 100% bezahlen lassen. Ich hätte aber erwartet, das dem Mitarbeiter hier der Feiertag normal bezahlt werden müsste und zusätzlich würde es den Zuschlag von 100% geben, alternativ die Stunden vom Feiertag absetzen und den Zuschlag von 100%. Noch zur Info, Kollegen welche im regulären Schichtdienst planmäßig an einem Feiertag arbeiten, bekommen 100% Feiertagszuschlag.

Wie seht Ihr das?

Gruß Micha

1.20202

Community-Antworten (2)

R
Rattle

12.11.2013 um 06:58 Uhr

Hallo,

wenn der feiertag von montag bis freitag fällt sollte es so sein, ist aber individualrecht und muss vom kollegen selber eingeklagt werden wenn er sich mit dem AG nicht einigt.

MFG

G
gironimo

12.11.2013 um 10:36 Uhr

Eine Gratwanderung!

Zunächst einmal: Auch wenn keine Tarifbindung besteht, gilt bei Zuschlägen dieser Art der Tarifvorbehalt des § 77 Abs. 3 BetrVG weil diese üblicher Weise tariflich geregelt werden. So gesehen ist der BR zunächst einmal raus. Es sei denn, es gibt Gestaltungsspielräume.

Diese könnten z.B. darin bestehen, dass bestimmte AN im Betrieb anders behandelt werden als andere (so wie sich das ja bei Dir in der Frage anhört). Dann käme der § 87 BetrVG ins Spiel. Also nicht so schnell aufgeben und auf das Individualrecht schieben.

Ich würde daher den AG auffordern zu erklären, warum er hier so handelt und gleichzeitig fordern, auch in diesen Fällen die Zuschläge zu zahlen.

Als Druckmittel habt Ihr ja allemal den Punkt, dass Ihr der Feiertagsarbeit unten den gegebenen Bedingungen nicht zustimmt.

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