Erstellt am 03.02.2013 um 20:59 Uhr von Kölner
@piaggio
Da hat der AG recht. Wenn ein Freizeitausgleich abgekauft wird, dann ist tatsächlich keine Arbeitsleistung an diesem Tag angefallen und damit nicht steuerfrei.
Erstellt am 03.02.2013 um 21:05 Uhr von Nubbel
piaggio, geht das noch etwas genauer? Was soll das mit der steuer zu tun haben?
oder hat kölners glaskugel recht und euer arbeitgeber hat die 100% steuerfrei ausgezahlt? was bei feiertagen durchaus korrekt ist.