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Feiertagszuschläge

A
Andreas.Na
Nov 2019 bearbeitet

Guten Tag,

mal eine frage. Wir haben eine Schulung in Berlin besucht, diese ging vom 28.10. - 31.10. Da der 31.10 in MV ein Feiertag ist , habe ich die Frage ob mir für diesen Tag ein Feiertagszuschlag zusteht? In welchem Gesetz steht hierzu was?

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Community-Antworten (5)

C
celestro

12.11.2019 um 12:46 Uhr

Du hast nicht am Feiertag gearbeitet ... Du warst ja in Berlin. Die Schulung hätte dort nicht stattgefunden, wenn dort Feiertag gewesen wäre.

A
Andreas.Na

12.11.2019 um 13:15 Uhr

Doch ich habe am 31.10 den Lehrgang besucht und bin nach dem Lehrgang nach Hause gefahren(2,5h) Im MV wo meine Firma ihren Sitz hat war aber nun ein Feiertag. Stehen mir Zuschläge zu?

W
wdliss

12.11.2019 um 13:24 Uhr

Eine gesetzliche Pflicht an Feiertagen Zuschläge gibt es nicht. Entsprechend kann man die Frage nur mit Kenntniss euer BV's , Reiserichtlinien etc. beantworten. Bei uns ist es z.B. so, dass du ab dem Moment, indem du die Grenze zwischen Berlin und MV überquert hast du den bei uns vereinbarten Zuschlag bekommen würdest.

K
kratzbürste

12.11.2019 um 13:39 Uhr

Ich würde hier auf § 37 und § 78 BetrVG tippen. Entscheident dürfte sein, ob du an dem Feiertag gearbeitet hättest, wenn du nicht beim Lehrgang gewesen währest.

P
Pickel

12.11.2019 um 18:01 Uhr

Vermutlich ist dein AG hier kulanter aber prinzipiell hast du für die Zeit in Berlin noch nicht einmal einen Ausgleichsanspruch bzgl. des versäumten Feiertags

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