Erstellt am 12.11.2019 um 11:46 Uhr von celestro
Du hast nicht am Feiertag gearbeitet ... Du warst ja in Berlin. Die Schulung hätte dort nicht stattgefunden, wenn dort Feiertag gewesen wäre.
Erstellt am 12.11.2019 um 12:15 Uhr von Andreas.Na
Doch ich habe am 31.10 den Lehrgang besucht und bin nach dem Lehrgang nach Hause gefahren(2,5h)
Im MV wo meine Firma ihren Sitz hat war aber nun ein Feiertag.
Stehen mir Zuschläge zu?
Erstellt am 12.11.2019 um 12:24 Uhr von wdliss
Eine gesetzliche Pflicht an Feiertagen Zuschläge gibt es nicht. Entsprechend kann man die Frage nur mit Kenntniss euer BV's , Reiserichtlinien etc. beantworten.
Bei uns ist es z.B. so, dass du ab dem Moment, indem du die Grenze zwischen Berlin und MV überquert hast du den bei uns vereinbarten Zuschlag bekommen würdest.
Erstellt am 12.11.2019 um 12:39 Uhr von Kratzbürste
Ich würde hier auf § 37 und § 78 BetrVG tippen. Entscheident dürfte sein, ob du an dem Feiertag gearbeitet hättest, wenn du nicht beim Lehrgang gewesen währest.
Erstellt am 12.11.2019 um 17:01 Uhr von Pickel
Vermutlich ist dein AG hier kulanter aber prinzipiell hast du für die Zeit in Berlin noch nicht einmal einen Ausgleichsanspruch bzgl. des versäumten Feiertags