Hallo Ihr Lieben,

mal wieder eine Frage zum Thema Freistellung und gehaltliche Entwicklung:

Der freigestellte Betriebsrat darf ja beim Thema Gehalt weder bevorteilt noch benachteiligt werden. So weit-so klar. Auch unproblematisch. Nennung von Referenzpersonen aus meinem alten Bereich auch geklärt und von den Personalern aktzeptiert.

Nun ist es in unserem Hause so, dass anstelle von Höhergruppierungen/ Umgruppierungen des öfteren mal Einmalzahlungen für die o.g. Referenzpersonen gezahlt werden.
Nach Ansicht unserer Personaler würde das dann aber für die freigestellte BR`s nicht zählen, sondern lediglich eine Umgruppierung/ Höhergruppierung.
Dadurch würde sich aus meiner Sicht allerdings eine Benachteiligung für freigestellte BR`s ergeben, da ich ja ohne Freistellung ggf. auch in den Genuss solcher Einmahlzahlungen gekommen wäre.
Wie seht ihr das? Wie wird das in euren Firmen gehandhabt? Findet ihr einen gesetzlichen Ansatz? Habt ihr Erfahrungen in ähnlichen Fällen damit?

Vielen Dank für eure Hilfe!
Gruß
Sandmann