BR - Gehalt
wie setzt sich das Gehalt für einen freigestellten Betriebsrat zusammen......wie steht es mit den bisherigen Zuschlägen für einen freigestellten MA (bisher im Schichtdienst beschäftigt)?
Community-Antworten (5)
29.01.2006 um 10:56 Uhr
Die Zulagen für den Schichtdienst fallen dann natürlich weg...eben deswegen, weil Du üblicherweise zu dieser Zeit nicht arbeitest.
29.01.2006 um 11:45 Uhr
hallo, Lena
sei froh das du dann in normalschicht arbeitest, so kannst du dich auch besser um die geschäfte kümmern.
wenn du das geld allerdings brauchst (die zulagen), bist du immer angreifbar (falls es jemand weiß von der GL).
mfg
29.01.2006 um 13:22 Uhr
Guten Tag Rattle oder besser noch guten Morgen! Bitte noch einmal hinlegen und den fehlenden Schlaf nachholen.
Was will uns / soll Lena Deine Antwort sagen? Bin wohl nicht blond genug, um den Sinn zu verstehen.
29.01.2006 um 15:12 Uhr
Hallo Lena,
laut BetrVG §38 Abs.2 stehen dir alle Entgeltansprüche zu, darunter fallen auch Schichtzulagen, deine Bezahlung muss in Zukunft genau so sein als wenn du normal weiter Arbeiten würdest.
angel
29.01.2006 um 15:54 Uhr
Eine freigestelltes Betriebsratsmitglied hat Anspruch auf die Vergütung die er erhalten hätte wenn er arbeiten würde. Würde er Schicht arbeiten und dafür Zulagen bekommen, so hat er diese Zulagen auch während der Freistellung zu bekommen. Das gleich gilt auch für Nachtarbeit und Nachtzulagen. Würde er immer regelmäßig Überstunden machen, so müsste auch dieses bei der Berechnung der Vergütung berücksichtigt werden, auch wenn in der Freistellung keine Überstunden nötig wären.
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