Erstellt am 05.01.2011 um 15:07 Uhr von Nichtswissender
Hallo Fliege,
schau mal in den § 37 Abs. 4 BetrVG.
Damit stellt sich die Frage nach einer Pauschale nicht mehr.
Gruß
Nichtswissender
Erstellt am 05.01.2011 um 15:20 Uhr von Fliege
@Nichtswissender
Dein zitierter § bezieht sich auf vergleichbare AN.
Heißt das, ich bin abhängig von Verdienst meiner Kollegen?
Bei mir wären zwei vergleichbar in unserem Krankenhaus, evtl. auch in Bezug auf Bereitschaftsdienst (Zulage).
Meine BD-Stunden habe ich vor der Freistellung immer ausbezahlt bekommen.
Einer läßt sich alle BD-Stunden ausbezahlen und der andere nimmt über die Hälfte der Stunden in Freizeit.
Habe ich dann wenigstens das Recht alle Stunden ausbezahlt zu bekommen?
Oder kann ich argumentieren, "der zweite Kollege ist nicht mehr mit mir vergleichbar"?
Erstellt am 05.01.2011 um 17:40 Uhr von wahlvst
Fliege
Das BR-Mandat ist ein Ehrenamt und wird nicht vergütet. BRM werden genau wie AN für das arbeiten bezahlt. Also die Tätigkeit lt. ArbV und im ArbV steht als Tätigkeit nicht BR. Auch freigestellte BRM sind BRM wie alle anderen. Sie sind nur vorübergehend von der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeit freigestellt.
Erstellt am 06.01.2011 um 09:37 Uhr von Nichtswissender
@Fliege
Ich denke wahlvst hat die Frage schon beantwortet (Danke hierfür).
Du hast also den gleichen Lohn zu bekommen den bekommen würdest, wenn du nicht freigestellt wärest. Steigen die Löhne vergleichbarer Kollegen muß auch dir diese Lohnsteigerung zugeteilt werden, da du als BR nicht benachteiligt werden darfst.
Gruß
Nichtswissender
Erstellt am 06.01.2011 um 11:04 Uhr von galaxy
@Fliege
Dir darf ja durch deine Freistellung als BRM KEIN Nachteil entstehen.
Dementsprechend muss dein AG ja irgendwie dein BD-Entgelt berechnen. Schlag ihm doch vor, dass er den Zeitraum von Juni 2009 - Juni 2010 als Vergleichszeitraum wählt, dein BD-Entgelt von diesen 12 Monaten zusammenrechnet (in der Regel ist das ja von Monat zu Monat unterschiedlich, je nach Anzahl der BD) und dann durch 12 dividiert. Diesen dann berechneten Durchschnittsbetrag zahlt er monatlich als Zulage zu deinem "normalen Gehalt" und alles ist gut.
Durch deine Freistellung kannst du ja keine BD mehr leisten und wenn dann dafür keine Ausgleichszahlung geleistet wird ist das ein Nachteil, der nicht entstehen darf.
Gruß
Galaxy
Erstellt am 07.01.2011 um 07:34 Uhr von Fliege
@all
Danke, eure Antworten haben mir sehr weiter geholfen.
@galaxy
Deinen Tipp werde ich gerne aufgreifen.
Bei der jetzigen Berechnung war ein Kollege zwei Monate krank und er bekam nur eine pauschale Abschlagszahlung.
Dies wirkte sich dann natürlich auf meine Berechnung negativ aus.
Fliege