Vorgesetzte der Freigestellten BR`S?
Wem sind die freigestellten BR´s zwecks Urlaubsplanung unterstellt? Personalchef oder Geschäftsleitung? Bisher war es immer der Personalchef, was auch reibungslos funktionierte.Jetzt gab es ein neues Organigramm, woraus hervor geht, dass dieses jetzt die Geschäftsleitung übernimmt.Wie ist das aus rechtlicher Sicht?
Community-Antworten (5)
09.01.2009 um 08:10 Uhr
"Wie ist das aus rechtlicher Sicht?"
Völlig in Ordnung.
09.01.2009 um 10:06 Uhr
Also ich denke ein freigestellter Vorsitzender ist weder der GL noch dem Personalchef unterstellt. Sondern nur dem BR Gremium. Die BR-Mitglieder sollten ihren Urlaub absprechen so das immer vertretung vor handen ist. Die GL kann dann den Urlaub abzeichnen. Genehmigen müssen die glaube ich nichts. Da die freigestellten von Ihren Pflichten aus dem Arbeitsvertag entbunden sind und nur den zecker erfüllen müssen das die BR-Arbeit erfüllt wird nach dem Gesetz.
Gruß Krümel
09.01.2009 um 10:36 Uhr
@Krümel im Prinzip hast Du ja recht. Aber- Irgendwo musst Du im Krankheitsfall ja deine AU abgeben , gibst Du ja nicht beim BR ab. Deinen Urlaub musst Du auch einreichen Die GL oder der Personalchef werden den Urlaub nicht ablehnen oder gar Ablehnen können. Es muss aber doch irgendwo hinterlegt sein dass Du im Urlaub bist. Also bist Du proforma doch der GL oder dem Personalchef "unterstellt".
09.01.2009 um 11:25 Uhr
@all
"Unterstellt" bin ich als Freigestellter nicht der GL !! Ich melde zwar meinen Urlaub, damit die Unterlagen up to date sind, aber genehmigen lassen muss ich mir den Urlaub nicht von der GL oder PL. Die Absprache im BR ist natürlich ok.
09.01.2009 um 11:27 Uhr
Ich mache es ähnlich, der Urlaubsschein wird von der Geschäftsführung unterschrieben und dient hauptsächlich der Ínformation und der ordentlichen Abrechnung. Die Jahresurlaubsplanung ist in der Pesonalabteilung hinterlegt, die Krankenscheine werden ebenfalls dort eingereicht!
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