Erstellt am 09.01.2009 um 07:10 Uhr von peanuts
"Wie ist das aus rechtlicher Sicht?"
Völlig in Ordnung.
Erstellt am 09.01.2009 um 09:06 Uhr von Krümel
Also ich denke ein freigestellter Vorsitzender ist weder der GL noch dem Personalchef unterstellt. Sondern nur dem BR Gremium. Die BR-Mitglieder sollten ihren Urlaub absprechen so das immer vertretung vor handen ist. Die GL kann dann den Urlaub abzeichnen. Genehmigen müssen die glaube ich nichts. Da die freigestellten von Ihren Pflichten aus dem Arbeitsvertag entbunden sind und nur den zecker erfüllen müssen das die BR-Arbeit erfüllt wird nach dem Gesetz.
Gruß
Krümel
Erstellt am 09.01.2009 um 09:36 Uhr von mainpower
@Krümel
im Prinzip hast Du ja recht.
Aber- Irgendwo musst Du im Krankheitsfall ja deine AU abgeben , gibst Du ja nicht beim BR ab.
Deinen Urlaub musst Du auch einreichen
Die GL oder der Personalchef werden den Urlaub nicht ablehnen oder gar Ablehnen können. Es muss aber doch irgendwo hinterlegt sein dass Du im Urlaub bist. Also bist Du proforma doch der GL oder dem Personalchef "unterstellt".
Erstellt am 09.01.2009 um 10:25 Uhr von Nemeth
@all
"Unterstellt" bin ich als Freigestellter nicht der GL !! Ich melde zwar meinen Urlaub, damit die Unterlagen up to date sind, aber genehmigen lassen muss ich mir den Urlaub nicht von der GL oder PL. Die Absprache im BR ist natürlich ok.
Erstellt am 09.01.2009 um 10:27 Uhr von VIONÄR
Ich mache es ähnlich, der Urlaubsschein wird von der Geschäftsführung unterschrieben und dient hauptsächlich der Ínformation und der ordentlichen Abrechnung. Die Jahresurlaubsplanung ist in der Pesonalabteilung hinterlegt, die Krankenscheine werden ebenfalls dort eingereicht!