Erstellt am 05.05.2010 um 20:09 Uhr von mainpower
Hallo,
sechs freigestellte Betriebsräte? Wie groß ist Euer Berieb?
Bei der Wahl der/des freigestellten Betriebsrats gibt es keine Listenwahl.
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Erstellt am 05.05.2010 um 21:20 Uhr von nicoline
Lothar,
*kann bei der Wahl der freigestellten eine Listenwahl erfolgen oder muß eine Persönlichkeitswahl erfolgen.*
auch für die Wahl der Freistellungen ist die Listenwahl vorgesehen, es sei denn, der BR beschließt, ***einen gemeinsamen*** Wahlvorschlag zu machen. Es können sich andere ***Listenkoalitionen*** bilden, als zur BR Wahl.
*Auf was muß geachtet werden und gibt es hier auch Fristen zum Einreichen ? Stützunterschriften? usw...*
Wenn Ihr von Eurer Liste einen Wahlvorschlag machen wollt, solltet Ihr Euch vor der konstituierenden Sitzung darüber gründlich unterhalten und die Leute auf eine Liste setzen, die Ihr in der Freistellung sehen möchtet. Diesen Wahlvorschlag reicht Ihr dann bei der konstituierenden Sitzung zur Wahl der Freistellungen ein. Fristen gibt es nicht, Stützunterschriften braucht Ihr nicht.