Hallo, bei uns soll ein arbeitnehmer der nun erfolgreich seine meisterptüfung absolviert hat eine Meisterstelle bekommen, wie zwei ander vor ihm auch schon, allerdings sind die beiden in den Jahren 2004/und 2005 um/Höhergruppiert worden. Bie beiden sind damals natürlich auch in die gleiche Gehaltsklasse eingruppiert worden. Aktuell soll nun die Person aber für die gleiche Tätigkeit mit den Gleichen Qualifikationen die er hat eine Gehaltsstufe niedriger eingestellt werden. Die Stellungnahme der GL war hier nur, "Die Zeiten hätten sich halt geändert"
Klar kann ich mit §99 (2) 4. daran gehen aber weiß jemand vielleicht noch ne handfestere Lösung oder gibt es vielleicht einen Beschluss das für gleiche Tätigkeit mit gleichen Qualifikationen gleiche entlohnung stattfinden muss??