Erstellt am 27.03.2008 um 11:04 Uhr von Kölner
@Weisel
...ich würde die K2er auffordern, einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen und notfalls selbige den Klageweg bestreiten zu lassen.
Ein BR hat da weniger mit zu schaffen...
Erstellt am 27.03.2008 um 11:05 Uhr von pehoe
Nein, ein Rechtsanspruch auf eine höhere Eingruppierung besteht nicht. Ihr könnt allerdings der Einstellung zustimmen und der Eingruppierung widersprechen.
Erstellt am 27.03.2008 um 11:25 Uhr von Weisel
Das heißt dann wohl für die K2 Kollegen - selber Schuld wenn man sich unter Wert bezahlen lässt, oder?!
Erstellt am 27.03.2008 um 11:30 Uhr von pehoe
Weisel,
wie Kölner schon sagt, die Kollegen können jeder einzeln eine Geltendmachung auf Höhergruppierung bei der Geschäftsleitung einreichen. Ist auch das erfolglos, gibt es immer noch den Weg zu klagen.
Erstellt am 27.03.2008 um 13:14 Uhr von Bonita
Ein grundsätzlicher nspruch auf eine höhere Eingruppierung gibt es nicht, aber einen Anspruch auf eine korrekte Eingruppierung. Eine nicht korrekte Eingruppierung bietet auch eine Ansatzpunkt der Eingruppierng im Rahmen von § 99 BtrVG zu widersprechen. Dazu müsstet Ihr Euch aber die Beschreibungen für die Lohngruppen K2 und K3 anschauen. Ich könnte mir vorstellen, dass bei gleicher Tätikeit für K3 die Voraussetzung ist, eine Zahl von X Jahren Berufserfahrung zu haben, die eben die AZUBI nicht haben. Dann wäre diese Differenzierung korrekt und die Betroffenen müssten dann umgruppiert werden, wenn sie die Jahre erreicht haben.
Außerhalb der Anhörung bei der Einstellung hat der BR da leider nichts mitzubnestimmen, wie hier schon gesagt wurde. Leider geht hier die individuelle Klage (Leistungsklage) vor.
Erstellt am 27.03.2008 um 13:43 Uhr von Immie
Ich verstehe nicht das es immer wieder ein Problem sein soll,
das Kollegen mehr Geld bekommen sollen.
Die neuen Kollegen werden begeistert sein, wenn sie erfahren,
das sie dank des BR weniger bekommen.
Und die alten Kollegen, das man sie um die Chance gebracht hat, mehr zu bekommen.
Super Plan.