Eingruppierung ERA Bayern für Tätigkeit mit Doppel-Qualifikation
Hallo zusammen,
in ERA Bayern ist die für eine Tätigkeit notwendige fachliche Qualifikation (und ggf. in manchen Stufen der Handlungsspielraum) maßgebend für die Eingruppierung einer Tätigkeit. Was ist jetzt, wenn eine Person Aufgaben übernehmen soll, für die zwei unterschiedliche, komplementäre Ausbildungen/Qualifikationen notwendig sind? Also, wenn man den einen Teil der Tätigkeit nicht ausführen kann, wenn man nur die Ausbildung für den anderen Teil gemacht hat?
Beispiel: Die Firma sucht jemanden, der sowohl als Softwareentwickler tätig sein kann, als auch als Controller. Für beide Tätigkeiten ist z.B. jeweils eine Ausbildung notwendig, die in der EG10 eingruppiert würde, aber es sind komplett unterschiedliche Tätigkeiten, für die man unterschiedliche Studiengänge absolviert haben müsste. (Ein Controller kann nicht auf Basis seines Studiums programmieren und ein Programmierer ist kraft des Studiums nicht fit in Wirtschaftsfragen)
Wenn die Firma also jemanden sucht, der beide Qualifikationen mitbringt/abdeckt, wie ist das in ERA Bayern zu bewerten? (wenn sie 2 Teilzeitkräfte suchen würde, für jeden Teil eine separate, wäre die Sache klar: 2x EG10; aber die Firma möchte jemanden, der beides in sich vereint und beides kann).
Wäre es dann (in ERA Bayern) ein logischer Schluss, dass für die vorgesehene Aufgabe einerseits z.B. ein Informatikstudium >4Jahre notwendig ist (also schon mal EG10) und andererseits die Finanzkompetenz in einer fachlichen Zusatzqualifikation wie einer Fortbildung oder einem Zweitstudium erworben werden müsste (Zusatzquali: +1 EG), so dass die Eingruppierung z.B. EG10 + relevante Zusatzqualifikation wäre, also EG11?
Danke für Erfahrungen aus Euer Praxis!
LG, schorsch
Community-Antworten (8)
21.09.2021 um 09:49 Uhr
Bei unserer ERA-Version (Küste) wird nicht zwangsläufig für alles die passende Ausbildung benötigt, sondern es gelten auch "auf anderem Wege erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten".
21.09.2021 um 10:30 Uhr
Hallo ilka,
danke für Deine Antwort. Dass das notwendiger Qualifikationsniveau auch auf anderem Weg erreicht werden kann, ist auch in Bayern so. Die Frage ist aber, wenn Du ein Qualiniveau in zwei komplett unterschiedlichen Domänen brauchst, ist das dann mehr wert, als wenn Du nur in einer Domäne dieses Qualiniveau mitbringen musst? Wäre meiner Meinung nach ignorant gegenüber dem Aufwand und der Expertise.
Wenn einer in seiner Domäne eine Weiterbildung macht (und der Arbeitgeber das dadurch erreichte höhere Niveau auch in der Stelle abfordert), kommt man ne Stufe höher. Da ist es eingruppierungsrelevant. Wenn einer eine zweite komplette Ausbildungin einer anderen Domäne macht, so suggeriert es uns der Arbeitgeber, wird das nicht belohnt. Und diese Aussage von Arbeitgeberseite will ich hinterfragen...
Danke schon mal für weitere Tipps!
LG, schorsch
21.09.2021 um 10:31 Uhr
Hallo ilka,
danke für Deine Antwort. Dass das notwendiger Qualifikationsniveau auch auf anderem Weg erreicht werden kann, ist auch in Bayern so. Die Frage ist aber, wenn Du ein Qualiniveau in zwei komplett unterschiedlichen Domänen brauchst, ist das dann mehr wert, als wenn Du nur in einer Domäne dieses Qualiniveau mitbringen musst? Wäre meiner Meinung nach ignorant gegenüber dem Aufwand und der Expertise.
Wenn einer in seiner Domäne eine Weiterbildung macht (und der Arbeitgeber das dadurch erreichte höhere Niveau auch in der Stelle abfordert), kommt man ne Stufe höher. Da ist es eingruppierungsrelevant. Wenn einer eine zweite komplette Ausbildungin einer anderen Domäne macht, so suggeriert es uns der Arbeitgeber, wird das nicht belohnt. Und diese Aussage von Arbeitgeberseite will ich hinterfragen...
Danke schon mal für weitere Tipps!
LG, schorsch
21.09.2021 um 11:51 Uhr
Müsste man mal mit der Gewerkschaft besprechen. Wobei ... der MA kann ja nur seinen Job machen. Wenn der eine EG10 "wert" ist und der andere auch ... macht man beide Jobs "halb". Wieso sollte man dann mehr Geld verdienen?
24.09.2021 um 00:30 Uhr
Wieso sollte man dann mehr Geld verdienen? Weil nach bayerischem ERA für eine Eingruppierung die für die Aufgaben notwendige Qualifikation entscheidend ist. Und wenn Du zusätzlich zu der einen Ausbildung, die eine EG10 wert ist, noch eine andere (Zusatz-)Ausbildung brauchst, die für sich genommen auch eine EG10 wert ist, dann ist das mMn relevant. Dieses zweite Masterstudium könnte man ja auch als "fachspezifische Zusatzqualifikation" sehen, die die Eingruppierung dann in Summe in dem Beispiel in die EG11 hebt (oder wenn es als erweiterte fachspezifische Zusatzausbildung gesehen werden kann, sogar in die EG12).
Zumindest würde ich das so interpretieren. Wollte aber mal sehen, ob ich da alleine bin, oder nicht. :-)
24.09.2021 um 13:33 Uhr
eine Zusatzqualifikation wäre mMn etwas, dass die Gehaltsstufe anheben kann. In dem beschriebenen Fall sehe ich das zwar nicht. Aber ich bin kein Experte für sowas und daher sollte man sowas mit der Gewerkschaft / dem BR- und / oder Personalrat, oder ggf. mit einem Anwalt besprechen.
26.09.2021 um 19:12 Uhr
Der Betriebsrat bin ich selbst (also nicht im Sinne von Ludwig dem 14., aber ich bin eben im BR derjenige, der sich mit der Materie am tiefsten auseinandergesetzt hat), unser Gewerkschaftskontaktmann hat dazu zwar auch eine Meinung, aber die scheint mir genauso auf einem Gefühl zu basieren, wie meine Einschätzung und weniger auf einem klaren Wissen, das gut begründet werden kann. Und Anwälten stehe ich eher skeptisch gegenüber: Mein Gefühl ist (da ist wieder so ein Gefühl :-) ), dass Anwälte weniger wissen was richtig ist, sondern sie versuchen in einem Prozess das bestmögliche für ihren Mandanten rauszuholen. Wenn es Sinn macht zu klagen, dann ist die Rechtslage wohl nicht so eindeutig, als dass man vorher wüsste, was zweifelsfrei richtig ist.
Daher kam mein Ansatz die Schwarmintelligenz und den praktischen Erfahrungsschatz in diesem Forum anzuzapfen. Ich hatte die Hoffnung, dass hier erfahrene Eingruppierer unterwegs sind, die sagen hätten können, wie sie es seit Jahren in der Praxis machen...
27.09.2021 um 12:25 Uhr
solch ein Fall dürfte wohl verdammt selten vorkommen. Denn die Meisten lernen einen Job und üben diesen dann aus. Das es überhaupt Jobs gibt, bei denen man quasi 2 Qualifikationen haben muss, kenne ich gar nicht.
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