Hallo,
uns liegt eine Einstellung vor, wo die Eingruppierung mit dem Haustarifvertrag stimmig ist. Das heißt, die beschriebenen Arbeitsaufgaben sind korrekt für das Band 1.
Der neue Kollege arbeitet bereits als Zeitarbeiter bei uns und soll eigentlich nur übernommen werden. Er erledigt derzeit als Zeitarbeiter Aufgaben im höheren Band 2. Um Kosten zu sparen, bietet man ihm jetzt eine geringere Eingruppierung an, als die anderen Kollegen in seinem Team bereits erhalten. Doch die Aufgaben sind für alle im Team identisch, zumal es ein Schichtteam ist und jeder nachts allein die gleichen Aufgaben erledigen muss.
Unser Problem ist, die Eingruppierung passt zur Arbeitsaufgabe. Nur wir wissen, dass er weit mehr Aufgaben erledigt. Wie können wir unsere Zustimmungsverweigerung begründen? Wie kann man mit §99, Abs.2 BetrVG dies begründen?