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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gleiche Tätigkeit, Niedrigere Entgeltgruppe

M
mrtvl
Okt 2023 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage zu den Entgeltgruppen wie man dem Überschrift entnehmen kann.

Es sind mehrere Kollegen in der selben Abteilung tätig, üben alle dieselbe Tätigkeit aus und haben aber unterschiedliche Entgeltgruppen. Ist dies so überhaupt erlaubt? Oder kann man was dagegen tuen?

Die Kollegen die zum Beispiel seit über 10 Jahren in der Abteilung sind haben alle Entgeltgruppe 7 und die Kollegen die unter 10 Jahren dort tätig sind haben alle Entgeltgruppe 5. Also wer zwischen 1-9 Jahren dort ist EG5 und die 10+ haben EG7.

Sonst gibt es zwischen den Kollegen keine Unterschiede. Alle gleich qualifiziert, gleiche Tätigkeit.

1.00703

Community-Antworten (3)

C
celestro

05.10.2023 um 00:59 Uhr

Unterschiedliche Behandlung ist schon einmal grundsätzlich gerechtfertigt, wenn es einen Grund dafür gibt. Ob "10 Jahre und länger da" gegenüber "weniger als 10 Jahre da" dafür reichen, würde ich eher verneinen. Aber wie ist die Arbeit denn eingestuft? Bei EG7 würde ich einen direkten Anspruch für die Kollegen sehen. Bei EG5 eher nicht unbedingt, auch wenn man über sowas wie das Transparenzgesetz an ausreichende "Beweise" kommen könnte.

M
Muschelschubser

05.10.2023 um 10:11 Uhr

Das Problem gibt es wohl nicht nur bei Euch.

Wir haben z.B. einen TV, in dem den Tarifgruppen Tätigkeitsbereiche zugeordnet sind. Da diese stets mehrere mögliche Tätigkeiten beinhalten und die Stellenbeschreibungen selten deckungsgleich sind, ist die Beurteilung oft schwammig und sowohl AN und AG bleibt ein gewisser Deutungs-Spielraum.

Lohngrundsätze gibt es im Hause keine. Bei uns würde man z.B. argumentieren: "Grundsätzlich sehen wir die Stelle in EG5, diejenigen mit EG7 sind Altlasten...".

Dann stellt sich noch die Frage, ob es Unterschiede in den Kompetenzen oder in der Verantwortung gibt. Im kaufmännischen Bereich könnte man das zum Beispiel an Losgrößen von Aufträgen festmachen. Oder ob man mit der Erfahrung argumentieren könnte, oder gewissen Spezialkenntnissen. Wobei das allein eigentlich Quatsch wäre, weil eigentlich nach geleisteter Tätigkeit eingruppiert wird.

Letztendlich wird einem erst einmal nichts anderes übrig bleiben, als einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen, wenn man sich zu niedrig eingruppiert fühlt. Ein Abgleich der Stellenbeschreibung mit dem TV könnte argumentativ unterstützen.

Wenn dieser aber abgelehnt wird, muss man halt selbst überlegen wie weit man gehen möchte. Will man z.B. arbeitsrechtlich gegen einen AG vorgehen, von dem man vielleicht noch mal etwas möchte?

G
ganther

07.10.2023 um 02:40 Uhr

da muss man schon genau hinschauen. Unser TV sieht sogar explizit Besitzstandsregelungen vor. Haben daher auch Abteilungen in denen es sehr ähnliche Situationen gibt. Tätigkeiten verändern sich ja ggf auch mit den Jahren. Bei uns hat der technische Fortschritt dafür gesorgt, dass die Tätigkeit früher komplexer war und mehr Wissen voraussetzte. Daher früher höhere TG gerechtfertigt, heute eben nicht und für die "alten" MA dann Bestandsschutz. Da kann man noch weitere Beispiele bilden, die so wirken

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