Hallo, bei und im Lager soll ein Arbeiter aus einem Tochterunternehmen anfangen. Sein Gehalt würde allerdings 1500 € mehr betragen, als der Lohn, den der jetzige Lagerarbeiter erhält. Der jetzige Lagerarbeiter hat sich im Rahmen der innerbetrieblichen Stellenausschreibung ebenfalls auf diesen Posten beworben, wurde aber mit der Begründung abgelehnt, dass eben eine zus. Kraft benötigt wird. Ein weiterer Unterschied ist, dass der Neue Angestellter wäre und der "Alte" gewerblicher Mitarbeiter. Da der BR weiß, dass hier versucht wird über ein Hintertürchen eigentlich eine dritte Person los zuwerden, würden wir gerne gegen die Einstellung abstimmen. Haben aber keine rechtliche Handhabung. Kann jemand helfen?