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Reinigung Arbeitskleidung

B
bardinet
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, unser BR soll eine BV zur Arbeitkleidung unterschreiben in dem es folgenden § gibt: § 6 Reinigung und Reparatur Die Reinigung erfolgt durch die Mitarbeiter und geht zu deren Lasten. Für Schäden, die durch fahrlässige Beschädigung, unsachgemäße Behandlung oder eigenmächtige Abänderung der vorgeschriebenen Machart des Kleidungsstückes entsteht, haftet die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter.

Ist dieses so OK oder sollten wir als BR diesesn § abändern? Zusätzlich die Frage wenn der Arbeitgeber eine Arbeitskleidung (gleiches Erscheinungsbild) haben möchte kann die Reinigung der Arbeitskleidung zu Lasten der MA gehen bzw. muß der AG nicht für die Reinigung aufkommen?

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Community-Antworten (3)

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pitsieben

18.01.2011 um 08:45 Uhr

@ bardinet, google mal nach diesen Urteil.

LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF Az.: 13 Sa 1804/00 Verkündet am: 26.04.2001 Vorinstanz: ArbG Krefeld – Az.: 1 Ca 2221/00

B
bardinet

18.01.2011 um 12:36 Uhr

Ich habe bei google nachgesehen aber das bezieht sich auf Arbeitskleidung die aus Hygienischen Gründen getragen werden muss. Bei uns soll die Arbeitskleidung wegen dem einheitlichen Erscheinungsbild eingeführt werden. Wie sieht es da mit der Reinigung aus. Im Netz habe ich da nichts gefunden. Wenn der Arbeitgeber die Kleidung freiwillig zur Verfügung stellt muß der AN selbst für die Reigigung aufkommen aber das ist in unserem Fall anders. Bitte um Hilfe!

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