Hallo zusammen,
unser BR soll eine BV zur Arbeitkleidung unterschreiben in dem es folgenden § gibt:
§ 6 Reinigung und Reparatur
Die Reinigung erfolgt durch die Mitarbeiter und geht zu deren Lasten.
Für Schäden, die durch fahrlässige Beschädigung, unsachgemäße Behandlung oder eigenmächtige Abänderung der vorgeschriebenen Machart des Kleidungsstückes entsteht, haftet die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter.

Ist dieses so OK oder sollten wir als BR diesesn § abändern?
Zusätzlich die Frage wenn der Arbeitgeber eine Arbeitskleidung (gleiches Erscheinungsbild) haben möchte kann die Reinigung der Arbeitskleidung zu Lasten der MA gehen bzw. muß der AG nicht für die Reinigung aufkommen?