Erstellt am 25.02.2018 um 13:27 Uhr von Monika R
Diese Antwort wurde von "Monika R" gelöscht.
Erstellt am 25.02.2018 um 13:40 Uhr von Caron15
Monika, es gibt eine neue Arbeitskleidung nur nicht für uns, da die Verhandlungen zur BV nicht erfolgreich waren. Der GBR, der für unseren Betrieb zuständig ist, kommt mit der Geschäftsleitung nicht auf einen Nenner .
Erstellt am 25.02.2018 um 14:57 Uhr von kratzbürste
Na dann widerruft den Auftrag an den GBR und verhandelt selber.
Erstellt am 26.02.2018 um 14:52 Uhr von michalski0709
Ähhh sollte die Arbeitskleidung aufgrund der jeweiligen Beschäftigung dem Arbeitsschutz unterliegen, sollte die Arbeitskleidung von der Beschaffenheit her immer in einem für den Zweck dienlichen Zustand sein. Hier hat der AG eine Fürsorgspflicht. Fragt mal bei der BG nach. Dazu brauch man keine BV weil is Gesetz.
Erstellt am 26.02.2018 um 15:46 Uhr von Caron15
@michalski, liegt sie nicht