W.A.F. LogoSeminare

Arbeitskleidung

C
CARON15
Feb 2018 bearbeitet

Hallo, Der BR vor acht Jahren, hat dem GBR das Mandat für eine Ausarbeitung einer BV übertragen. Bis jetzt gibt es immer noch keine Einigung und unsere MA erhalten keine Arbeitskleidung, da die alte nicht mehr hergestellt wird. Demnach sieht unsere Arbeitskleidung auch unter aller Sau aus. Was können wir als jetziger BR tun um diesen Misstand zu ändern ?

46804

Community-Antworten (4)

C
CARON15

25.02.2018 um 14:40 Uhr

Monika, es gibt eine neue Arbeitskleidung nur nicht für uns, da die Verhandlungen zur BV nicht erfolgreich waren. Der GBR, der für unseren Betrieb zuständig ist, kommt mit der Geschäftsleitung nicht auf einen Nenner .

K
kratzbürste

25.02.2018 um 15:57 Uhr

Na dann widerruft den Auftrag an den GBR und verhandelt selber.

M
michalski0709

26.02.2018 um 15:52 Uhr

Ähhh sollte die Arbeitskleidung aufgrund der jeweiligen Beschäftigung dem Arbeitsschutz unterliegen, sollte die Arbeitskleidung von der Beschaffenheit her immer in einem für den Zweck dienlichen Zustand sein. Hier hat der AG eine Fürsorgspflicht. Fragt mal bei der BG nach. Dazu brauch man keine BV weil is Gesetz.

C
CARON15

26.02.2018 um 16:46 Uhr

@michalski, liegt sie nicht

Ihre Antwort