W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitskleidung

M
Manni1978
Jun 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

Unser AG hat bei uns Arbeitskleidung eingeführt. Die Kollegen haben Hosen und Pullover in ausreichender Menge bekommen.

Problem sind die T-Shirts 7 Stück pro Mitarbeiter wurden zur Verfügung gestellt. Abholung der Schmutz Wäsche ist nur 1mal am Mittwoch und die Mitarbeiter bekommen die Bekleidung erst eine Woche später am Mittwoch wieder gereinigt zurück.

AG möchte aber nicht das die Arbeitskleidung privat gewaschen wird und ist der Meinung das die Kollegen die T-Shirts auch 2bis3 Tage am Stück tragen können. Wir arbeiten mit hohen Temperaturen, wo die Kollegen stark schwitzen.

Wie ist das bei euch geregelt, bzw könnt ihr uns weiterhelfen.

Danke im voraus

Liebe Grüße Manni

46702

Community-Antworten (2)

TM
THW Matthias

31.05.2018 um 08:22 Uhr

Wir haben für diesen Fall Poolwäsche

K
kratzbürste

31.05.2018 um 10:01 Uhr

Und wir die Mitbestimmung. Tragen und Handling von Arbeitskleidung sind eine Frage der Ordnung im Betrieb, und wenn es euch um Hygiene geht, zieht auch noch die Mitbestimmung in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz (alles § 87 BetrVG )

Ihre Antwort