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Arbeitskleidung während der Pause?

S
schoppeking
Aug 2018 bearbeitet

Darf der AG den Mitarbeitern untersagen in Arbeitskleidung am Imbiss auf dem Betriebsgelände (Baumarkt) ihre Pause zu verbringen? Und wenn er das darf, zählt die Zeit zum Umziehen dann als Arbeitszeit? Da nur 30 Minuten als Pausenzeit zur Verfügung stehen ist das eh alles sehr knapp.

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Community-Antworten (1)

P
Pjöööng

03.08.2018 um 17:42 Uhr

Gibt es denn eine BV zur Dienstkleidung? Ohne BV kein Zwang zum Tragen von Dienstkleidung... Gibt es eine BV und der Arbeitgeber will darüber hinausgehende Regeln zur Dienstkleidung erlassen, so ist diese Betriebsvereinbarung neu zu verhandeln bzw. zu ergänzen. Dann darf der BR auch seine Ideen einbringen.

Bei den Neuverhandlungen wäre dann zu klären, ob sich dieses Verbot nur auf den Imbiss auf dem Betriebsgelände bezieht (dann könnte man über entsprechende Zeitgutschriften zum Erreichen eines anderen Imbiss (auch auf dem Gelände eines Mitbewerbers) nachdenken), oder auch auf andere Geschäfte bzw. Betriebe. Dann würde man wohl davon ausgehen müssen dass die Umkleidezeiten entlohnt werden müssen.

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