Erstellt am 03.08.2018 um 15:42 Uhr von Pjöööng
Gibt es denn eine BV zur Dienstkleidung? Ohne BV kein Zwang zum Tragen von Dienstkleidung...
Gibt es eine BV und der Arbeitgeber will darüber hinausgehende Regeln zur Dienstkleidung erlassen, so ist diese Betriebsvereinbarung neu zu verhandeln bzw. zu ergänzen. Dann darf der BR auch seine Ideen einbringen.
Bei den Neuverhandlungen wäre dann zu klären, ob sich dieses Verbot nur auf den Imbiss auf dem Betriebsgelände bezieht (dann könnte man über entsprechende Zeitgutschriften zum Erreichen eines anderen Imbiss (auch auf dem Gelände eines Mitbewerbers) nachdenken), oder auch auf andere Geschäfte bzw. Betriebe. Dann würde man wohl davon ausgehen müssen dass die Umkleidezeiten entlohnt werden müssen.