Hallo liebe Forumsaktivisten,

ein Mitglied unseres 3 Köpfigen Gremiums ist zurückgetreten.
Das 1. Ersatzmitglied (EBRM) möchte nicht als volles BRM wirken und hat ebenfalls 2 Stunden später sein Mandat niedergelegt. Dem 2. Ersatzmitglied wurde vor zwei Monaten außerordentlich und hilfsweise zusätzlich ordentlich gekündigt. Der BR meldete seine Bedenken an und widersprach der ordentlichen Kündigung. Ein Monat später gingen der GL weitere Informationen von anderen angeblichen Verfehlungen des 2. EBRM zu. Es wurde erneut (zusätzlich) außerordentlich und hilfsweise ordentlich gekündigt. Hier wollten wir als BR keine Bedenken mehr anmelden und haben auch der Kündigung nicht widersprochen. Wir haben hier die Frist verstreichen lassen. Dem 2. EBRM wurde also 4-mal gekündigt.

Dieses EBRM ist jetzt an der Reihe, oder aber auch nicht, in den BR nachzurücken.

Bei der ersten Doppeltkündigung widersprachen wir. Das EBRM würde nachrücken.
Bei der zweiten Doppeltkündigung stimmten wir faktisch zu. Das EBRM würde nicht nachrücken, sondern das 3. EBRM.

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen und schreiben ob ich richtig oder falsch liege.

Mit kollegialem Gruß
brvertrieb