Erstellt am 21.02.2008 um 11:14 Uhr von betriebliche trübung
wenn die "aktiven" brm tatsächlich verhindert sind, ebenso die ersatzmitglieder bis zu dem gekündigten MA: ja. solange die kündigungsfrist noch läuft ist er MA der firma.
was den rest betrifft: hier fehlen infos. wann war die wahl? habt ihr der kündigung widersprochen? seit ihr überhaupt angehört worden? alles in allem würde ich dir seminare anempfehlen und dem gekündigten MA einen rechtsanwalt.
Erstellt am 21.02.2008 um 11:50 Uhr von Casiopeia
Hallo betriebliche Trübung,
danke für die schnelle Antwort.
Also die Wahl war im Februar 2007, angehört worden sind wir, widersprechen konnten wir der Kündigung leider nicht weil keiner der 5 widerspruchsgründe zutraf, aber wir haben Bedenken geäußert. Zum seminar bei Verdi sind mehrere Kollegen angemeldet findet in Frühjahr statt.
Viele Grüße
Casiopeia
Erstellt am 21.02.2008 um 11:57 Uhr von Sternburg
Der Kündigungsschutz greift hier nicht, da die Kündigung vor Eintreten desselben ausgesprochen wurde, also zu einem Zeitpunkt, als der ArbGeb das noch durfte.
Erstellt am 21.02.2008 um 12:17 Uhr von Mona-Lisa
@Casiopeia,
der halbjährige Kündigungsschutz von der Wahl ist längst vorbei und da das Ersatzmitglied nie ein verhindertes BR-Mitglied vertreten hat, greift hier auch kein einjähriger Schutz.
Aber als Ersatz für ein verhindertes BR-Mitglied musst du ihn einladen, dieses Recht steht im zu, bis zum letzten Tag.......
Erstellt am 21.02.2008 um 12:26 Uhr von Casiopeia
Danke an alle für die Antworten
Super Forum mit netten Leuten hier
Schönen Tag noch
Casiopeia