Hallo liebe Fachleute,
folgendes Problem ei Ersatzmitglied des Betriebsrates, welche bis jetzt nicht aktiv tätig war, wurde
am 15.o2. zum 31.03. gekündigt. Heute fehlen aber bei einer Betriebsratssitzung mehrere aktive Mitglieder. Muß ich den gekündigten MA einladen als BRV? Wie sieht es dann mit seinem einjährigen Kündigungsschutz aus? Er wurde ja vorher gekündigt.

MfG

Casiopeia