W.A.F. LogoSeminare

Welches Ersatzmitglied rückt bei einem Rücktritt eines BR-Mitgliedes nach?

K
Kursa
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, seit ungefähr einem halben Jahr gibt es in unserer Firma einen Betriebsrat, der aus 3 BR-Mitgliedern ( 2 Frauen und 1 Mann) und 2 Ersatzmitgliedern (1 Frau mit 10 Stimmen und 1 Mann mit 7 Stimmen) besteht. Nun hat uns heute unser Betriebsratsvorsitzende (also 1 Mann!) verkündet, dass er seine Arbeit als Betriebsratsvorsitzende aus persönlichen Gründen niederlegen will. Für uns stellt sich nun die Frage, welches Ersatzmitglied rückt nach. Das mit den meisten Stimmen (also 1 Frau) oder das mit gleichem Geschlecht (also der Ersatz-Mann)?

Für den Fall, dass es nun unbedingt das männliche Ersatzmitglied sein muss, besteht weiterhin die Frage, was passiert, wenn er die Funktion als BR-Mitglied ablehnt. a) Kann er auch weiterhin Ersatzmitglied bleiben? b) Rückt dann automatisch das weibliche Ersatzmitglied als BR-Mitglied nach oder muss neugewählt werden?

Für hilfreiche Antworten im voraus dankend, verbleibt Euch

Kursa

Hinweis im Nachgang: Der BR-Vorsitzende will gänzlich aus dem BR ausscheiden. Bei der Zusammensetzung des Betriebsrates mußte seinerzeit unbedingt ein männlicher Kollege dabeisein (Er hatte Anspruch auf einen Minderheitensitz).

5.36903

Community-Antworten (3)

W
w-j-l

27.02.2007 um 16:12 Uhr

Du schreibst:

"dass er seine Arbeit als Betriebsratsvorsitzende aus persönlichen Gründen niederlegen will."

Bleibt er also BR-Mitglied? Dann rückt niemand nach.

Wenn er ganz aus dem BR ausscheidet, dann kommt es darauf an, ob bei euch im Betrieb die Männer

  1. das Minderheitsgeschlecht sind, und
  2. überhaupt ein Anspruch auf einen Minderheitensitz besteht.

Wie war denn die Verteilung der Wahlberechtigten bei der Wahl? Wieviel wahlberechtigte Männer, wie viele Frauen?

Ein Ersatzmitglied kann nicht das Nachrücken ablehnen, sondern nur sein Amt niederlegen, wenn es nachgerückt ist, und damit scheidet es dann entgültig aus dem BR aus.

W
w-j-l

28.02.2007 um 19:30 Uhr

Kursa, wäre übersichtlicher, wenn Du ergänzende Informationen nicht als Nachtrag zu Deiner Frage, sondern als neue Antwort bringst.

Das sieht nun so aus, als hätte ich Deine Frage nicht richtig gelesen.

Die Frage nach der Verteilung der m/w Wahlberechtigen hast Du nicht beantwortet, nur behauptet, dass es einen Minderheitensitz für die Männer gibt.

I
Isis

02.03.2007 um 05:00 Uhr

Hallo, ich habe da mal eine grundsätzliche Frage: Wenn ich mich in einen BR wählen lasse, dann doch sicher mit dem Gedanken, eine eventuell erfolgreiche Wahl auch anzunehmen - richtig? Wenn ich also Ersatzmitglied bin und nun nach Ausscheiden eines BR-Mitgliedes in den BR nachrücke, muss ich doch nicht lange überlegen, ob ich das überhaupt will. Denn wenn ich darüber erst novh nachdenken will und zu dem Schluss komme, daß ich das nicht möchte - wieso bin ich dann zur Wahl angetreten? Natürlich kann für jedes gwählte BR-Mitglied mal der Punkt kommen an dem man aus den vielfältigsten Gründen nicht mehr im BR sein möchte - dann tritt man eben züruck, und das kann man auch als Ersatzmitglied machen. Aber sich diese Frage stellen, wenn es "ernst" wird, finde ich ziemlich blöd.

Ihre Antwort