Erstellt am 13.01.2011 um 21:56 Uhr von MonaLIsa
@morgenrot,
du liegst mit deiner Meinung richtig. Das EntgFG sieht das wie du! :-)
Erstellt am 13.01.2011 um 21:58 Uhr von günter
hallo,
soweit mir bekannt ist werden ALLE Bruttolöhne mit der krankengeldabgabe
berechnet,
bitte lohnzettel überprüfen oder bei der Krankenkasse mal anrufen
Erstellt am 13.01.2011 um 22:09 Uhr von MonaLisa
@günter,
ich vermute, dass "morgenrot" von Lohnfortzahlung spricht, nicht vom typischen Krankengeldbezug nach 6 Wochen....
"morgenrot", kannst du das klarstellen?
Erstellt am 13.01.2011 um 22:09 Uhr von Hannelore
Hallo "MonaLIsa",
es geht um das Krankengeld also nicht Entgelt/Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Also die Zeit NACH der Entgelt/Lohnfortzahlung
Erstellt am 13.01.2011 um 22:11 Uhr von MonaLisa
@Hannelore,
seine/ihre Überschrift irritiert........
aber vielleicht stellt "morgenrot" das doch noch klar! :-)
Erstellt am 13.01.2011 um 22:11 Uhr von Kölner
@Hannelore
Da bin ich mir nicht sicher, ob der Fragesteller das Krankengeld meint. Ich vermute mal eher, dass sich der AG hier erleichtert.
@Mona-Lisa
Stichworte: Sicherheitsdienst, Krankenbezüge...Tarifvertrag - es könnte genau so sein wie der Fragesteller das empfindet: Ungerecht aber richtig!
Erstellt am 13.01.2011 um 23:23 Uhr von Lotte
morgenrot,
es gilt ein TV, wenn ich recht informiert bin? Dann gilt vielleicht auch dies BAG, Urteil vom 13. 3. 2002 - 5 AZR 648/ 00