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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - mit Unterbrechung

E
Elisabeth
Jan 2018 bearbeitet

Frage: Arbeitnehmer ist 3 Wochen arbeitsunfähig, nach kurzer Zeit ist er wegen der gleichen Krankheit wieder 4 Wochen arbeitsunfähig.

Werden diese Zeiten der Arbeitsunfähigkeit addiert bis die 6 Wochen, lt. Entgeltf., erreicht sind und ab der 7 Woche Krankengeld gezahlt oder zählt nur, das es die gleiche Krankheit ist ohne Berücksichtigung der 6 Wochen?

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Community-Antworten (1)

U
Ulrik

10.09.2010 um 12:20 Uhr

Hi, steht recht genau im §3 EntgeltfortzahlungsG. Wird ein Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er [...] den Anspruch für einen weiteren Zeitraum von 6 Wochen nicht, wenn 1.er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder 2. seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.

Also, war zwischen den drei Wochen AU und den vier Wochen AU nicht mind. ein halbes Jahr, in dem der AN entweder gearbeitet hat oder wegen was anderem AU war, dann wird es addiert und ab der 7 Woche zahlt die Krankenkasse. Denn dem AN steht ja bis zu einer Dauer von sechs Wochen Geld vom AG zu. Da steht nix von ununterbrochen.

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