Frage: Arbeitnehmer ist 3 Wochen arbeitsunfähig, nach kurzer Zeit ist er wegen der gleichen Krankheit wieder 4 Wochen arbeitsunfähig.

Werden diese Zeiten der Arbeitsunfähigkeit addiert bis die 6 Wochen, lt. Entgeltf., erreicht sind und ab der 7 Woche Krankengeld gezahlt oder zählt nur, das es die gleiche Krankheit ist ohne Berücksichtigung der 6 Wochen?