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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Totale Überwachung der Kraftfahrer durch GPS Handheldgeräte

M
MrDooley
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. kurz zum Thema... Wir sind ein Getränkefachgroßhandel und sind am 01.01.11 von einer anderen Firma übernommen wurden. Nun sind die Fahrer alle mit Handheld Geräten die den kompletten Lieferscheinprozeß abwickeln ausgestattet worden. Nun können diese Geräte aber noch viel,viel mehr. Unter anderem werden die Fahrroute( per GPS), Arbeitszeiten bei den einzelnen Kunden, Pausenzeiten, Störzeiten etc. erfasst und am Ende des Tages ausgewertet. Der Fahrer ist also schön " gläsern" und ist eigentlich den ganzen Tag unter elektronischer Beobachtung. Unser BR wurde zwar informiert und der GBR der jetzigen Firma hat auch ein BV darüber das die gesammelten Daten nicht als Leistungskontrolle dienen sollen und wer sie auswerten darf, trotzdem haben wir als BR des neuen Standortes erhebliche Bedenken gegen die gesammelten Daten. Die GF betont natürlich immer wieder das die gesammelten Daten nur zur Tourenoptimierung und Verbesserung der Logistik benutzt werden... wer es glaubt wird seelig !!! Nun zu meiner Frage. Können wir als BR da etwas konkretes für den Standort unternehmen um zu verhindern das die gesammelten Daten mißbraucht werden. Vieleicht gibt es ja in anderen Unternehmen ähnliche Probleme. Schon mal vielen Dank im voraus.

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Community-Antworten (4)

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wahlvst

12.01.2011 um 18:35 Uhr

Ganz klare Mitbestimmung, da Leistungs- und Verhaltenskontrolle möglich ist. Notfalls bis zur Einigungsstelle.

Auch solltet ihr eine BV erstellen, Inhalt was darf mit dem Gerät aufgezeichnet und vor allem ausgewertet werden, und auch was nicht. Weiter wann sind bestimmte Daten zu löschen und was draf der AG mit den Daten manchen. Also Auswerten von AN bezogenen Daten nur mit dem BR.

Gilt nicht für geschäftl. Daten wie Rechnungsdaten.

Auch die BV ist erzwingbar bis zur Einigungsstelle

G
gonzo

12.01.2011 um 19:58 Uhr

...Unser BR wurde zwar informiert und der GBR der jetzigen Firma hat auch ein BV darüber das die gesammelten Daten nicht als Leistungskontrolle dienen sollen und wer sie auswerten darf, trotzdem haben wir als BR des neuen Standortes erhebliche Bedenken gegen die gesammelten Daten....

wie war das noch mit dem gbr und dren bvs bzw verbindlichkeit gegen über "lokalen brs" ????

H
Hannelore

12.01.2011 um 21:22 Uhr

Fragen der Ordnung im Betrieb gehören ganz klar auf die örtl. Ebene. Doch kann der GBR eine GBV abschließen für die grundsätzliche Nutzung eines solchen Systems im gesamten Unternehmen. Somit muss es Prüfungsmöglichkeiten für den BR geben, was die MB Rechte auf ortl. Ebene betrifft.

B
brkepd

13.01.2011 um 12:40 Uhr

Evtl. gibt es ja in der BV vom GBR eine Klausel, die weitere und umfangreichere Regelungen örtlicher BR`s zulässt. Das ist bei uns der Fall zur Videoanlage.

Eine totale Sicherheit wird es nie geben. Man regelt in der BV dies und jenes, aber man sitzt nicht den ganzen Tag neben dem Vorgesetzen um ihm auf die Finger zu schauen, ob er denn nicht mal kurz aus \"Langeweile oder Neugier o.ä.\" gegen die BV verstößt und nicht erlaubte Daten auswertet oder einfach mal nachsieht.

Wenn dann allerdings Daten aus dem Gerät / System für etwas gegen den MA verwendet wird, was in der BV ausdrücklich ausgeschlossen wurde, weiß man erst mit Sicherheit das sich nicht daran gehalten wurde, und kann Wellen schlagen.

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