Erstellt am 12.01.2011 um 17:35 Uhr von wahlvst
Ganz klare Mitbestimmung, da Leistungs- und Verhaltenskontrolle möglich ist. Notfalls bis zur Einigungsstelle.
Auch solltet ihr eine BV erstellen, Inhalt was darf mit dem Gerät aufgezeichnet und vor allem ausgewertet werden, und auch was nicht. Weiter wann sind bestimmte Daten zu löschen und was draf der AG mit den Daten manchen. Also Auswerten von AN bezogenen Daten nur mit dem BR.
Gilt nicht für geschäftl. Daten wie Rechnungsdaten.
Auch die BV ist erzwingbar bis zur Einigungsstelle
Erstellt am 12.01.2011 um 18:58 Uhr von gonzo
...Unser BR wurde zwar informiert und der GBR der jetzigen Firma hat auch ein BV darüber das die gesammelten Daten nicht als Leistungskontrolle dienen sollen und wer sie auswerten darf, trotzdem haben wir als BR des neuen Standortes erhebliche Bedenken gegen die gesammelten Daten....
wie war das noch mit dem gbr und dren bvs bzw verbindlichkeit gegen über "lokalen brs" ????
Erstellt am 12.01.2011 um 20:22 Uhr von Hannelore
Fragen der Ordnung im Betrieb gehören ganz klar auf die örtl. Ebene. Doch kann der GBR eine GBV abschließen für die grundsätzliche Nutzung eines solchen Systems im gesamten Unternehmen. Somit muss es Prüfungsmöglichkeiten für den BR geben, was die MB Rechte auf ortl. Ebene betrifft.
Erstellt am 13.01.2011 um 11:40 Uhr von brkepd
Evtl. gibt es ja in der BV vom GBR eine Klausel, die weitere und umfangreichere Regelungen örtlicher BR`s zulässt. Das ist bei uns der Fall zur Videoanlage.
Eine totale Sicherheit wird es nie geben. Man regelt in der BV dies und jenes, aber man sitzt nicht den ganzen Tag neben dem Vorgesetzen um ihm auf die Finger zu schauen, ob er denn nicht mal kurz aus "Langeweile oder Neugier o.ä." gegen die BV verstößt und nicht erlaubte Daten auswertet oder einfach mal nachsieht.
Wenn dann allerdings Daten aus dem Gerät / System für etwas gegen den MA verwendet wird, was in der BV ausdrücklich ausgeschlossen wurde, weiß man erst mit Sicherheit das sich nicht daran gehalten wurde, und kann Wellen schlagen.