hallo kollegen, bin neu im br und brauche noch etwas hilfe... unser gf möchte ein betriebsinternes gps-überwachungssysthem auf unseren Fahrzeugen installieren und einen teil der kollegen in einem weiteren betriebsteil mit sogenannten "funkfingern" ausstatten. begründet wird das mit sicherheitsrelevanten aspekten, die aus sicht der belegschaft und des br jedoch keine rolle spielen.unserer überlegung nach dient eine solche maßnahme nur der überwachung der mitarbeiter. nach § 87 betrVG besitzt der br, mitbestimmungsrecht, reicht es daher, dem antrag der gf zu wiedersprechen bzw den antrag abzulehen oder müssen weitere schritte unternommen werden? branche: rettungsdienst, sozialstation