Erstellt am 07.01.2011 um 06:47 Uhr von Tanzbär
> kann ich unsere BV anfechten, weil sie gesetzeswidrig ist?
DAS täte mich mal mehr interessieren, inwiefern sie gegen Gesetze verstoßen sollte.
Vielleicht kannst Du da mal was dazu schreiben.
Ansonsten, es ist damals so festgelegt, vereinbart worden, ist nicht schön, aber ist so.
Da hilft eben nur lüften und so schnell, als geht, wieder zurück an den Arbeitsplatz. ;-))
Erstellt am 07.01.2011 um 08:07 Uhr von pfeilenbogen
Wenn die Teeküche für alle AN vorgesehen ist, so gehört diese zum Bereich des "Arbeitsplatzes". Somit muss der AG auch hier das Thema "Nichtraucherschutz" beachten, sofern AN dieses möchten.
Folge: Nichtrauchen auch in diesem Bereich oder 2. Teeküche. Vergleichsweise wie bei Kantienen und Aufenthaltsräumen.
Erstellt am 07.01.2011 um 10:37 Uhr von ganther
Gegen den BR kannst scully aber trotzdem nichts unternehmen. Er kann gegen den AG vorgehen und klagen falls es keinen rauchfreien pausenbereich gibt.
Aber so by the way: wie sehen es denn anderen Mitarbeiter? Dein letzter Wahlkampf war ja nicht so erfolgreich. Kannst du dich hier positiv positionieren? Als BR sollte man an die Kollegen denken. Sorry falls ich dich falsch verstehe aber bisher höre ich da etwas viel Egoismus raus
Erstellt am 07.01.2011 um 11:52 Uhr von pfeilenbogen
ganther
Jeder AN kann eine BV ggf. vor dem ArbG angehen, sofern hier gegen geltendes Recht verstoßen wird. Dann stellt das ArbG ggf. fest, ob die BV in Gänze oder nur in Teilen rechtsungültig ist. Da kommt es dann ggf. auch den Ihnalt an, also auch ob man eine vernüftige Salvatorische Klausel aufgenommen hat.
Wenn dann ein ArbG dieses feststellt und ggf. auch noch bemerkt, dass dieses so erfolgt ist, weil hier BRM mehr an sich als an die zu vetretenden AN gedacht hat, sieht er ganz schön dumm aus und könnte in Erklärungsnöte kommen. Spätestens bei der nächsten betriebsversammölung.
Erstellt am 07.01.2011 um 15:17 Uhr von ganther
Pfeilenbogen
Man kann vor einem Gericht nicht die Unwirksamkeit einer BV abstrakt feststellen lassen. Es gibt hier kein Normenkontrollverfahren!!!!
Du kannst nur gegen den AG vorgehen und dann wird ggf in diesem Verfahren geklärt, ob deinem Anspruch vielleicht die BV entgegensteht oder diese in einem oder mehreren Punkten wohl unwirksam ist. Gerichte sind hier zur Regelung von Einzelfällen da
Erstellt am 08.01.2011 um 15:40 Uhr von gonzo
@scully,
seit wann darf eine bv dem an zum nachteil bzw dessen gesundheit gefährden ? ist diese tee küche extra als raucherbereich beschildert ? hat der nichtraucher eine reale alternative ?
die gewerkschaft könnte helfen, oder sogar ein anrag beim ag, intressant wäre auch eine anzeige bei der polizei, es geht ja nun mal um die gesundheit und nicht um nur rauch....
Erstellt am 08.01.2011 um 15:55 Uhr von alterBrummbär
...was soll die Polizei denn ausrichten???