Betriebsvereinbarung Nichtraucherschutz - auch gültig für leitende Angestellte?
Die Überschrift sagt schon viel aus... Wir haben u.a. eine BV zum Thema Nichtraucherschutz abgeschlossen. Diese wurde von der GL unterschrieben.
Nun haben uns einige MA darauf aufmerksam gemacht, dass es trotzdem einige Kollegen gibt, die sich nicht an diese BV halten, mit der Begründung, dass die BV nicht für die leitenden Angestellten gilt.
Was denkt Ihr darüber?
Community-Antworten (8)
06.11.2007 um 14:34 Uhr
Eine solche BV kann nicht für leitende Angestellte abgeschlossen werden, da der BR hierfür keine Regelungskompetenz hat. Aber sind es denn wirklich Leitende? Schon mal an Hand der Kriterien im § 5 BetrVG geprüft?
Ansonsten würde ich auf den AG zugehen. Dieser möge die Leitenden entsprechend verpflichten. Der AG kann hier nämlich das Rauchverbot einfach anweisen!
06.11.2007 um 15:11 Uhr
Das wollen wir auch machen - zumal in der Hausordnung, die von unserem Vermieter allen im Haus ansässigen Firmen ausgehändigt wurde, ein absolutes Rauchverbot ausgesprochen wurde.
06.11.2007 um 15:55 Uhr
Es ist mir neu, dass man über eine Hausordnung das Rauchen in den gemieteten Räumen verbieten kann! Nichtsdestotrotz erstmal die Frage wie diese BRV aussieht. Meistens wird doch in einer BV auf ein Rauchverbot in Gebäuden verwiesen(vereinbart). Somit gilt dieses natürlich auch für Leitende Angestellte.
07.11.2007 um 09:02 Uhr
Verständnisfrage:
Komisch ist für mich, dass die Tarifverträge immer für alle "gelten" - sprich: angewandt werden.
(Diejenigen die davon am meisten profitieren, schimpfen am lautesten ob der Unzulänglichkeiten. Schön wenn sie wenigstens organisiert wären!)
Aber bei BV'en sind sie aussen vor!? Wie verhält es sich denn mit anderen BV'en? "Gelten" diese denn auch nicht für die "Leitenden"?
07.11.2007 um 10:38 Uhr
@benno
Der BR vertritt Leitende nicht. Leitende wählen den BR ja auch nicht. Warum sollte dieser dann für sie verbindliche Regelungen treffen können? Der Begriff des Arbeitnehmers im Sinne des BetrVG wird in § 5 BetrVG erklärt.
Was TV angeht. Viele geltend auf Grund der Definition des Geltungsbereichs wohl auch nicht für Leitende. Den TV kann man aber auch für diese MA über eine entsprechende Bezugnahmeklausel einbeziehen. Aber warum sollten Leitende am meisten von einem TV profitieren. Ein Leitender der vernünftig seinen eigenen Arbeitsvertrag verhandelt wird keine Notwendigkeit haben auf einen TV Bezug zu nehmen.
07.11.2007 um 11:12 Uhr
Unsere Hausordnung sieht das Rauchverbot vor, da sonst der Feueralarm ausgelöst wird und die Feuerfeuer ausrückt. Nur was ist, wenn "gewisse" Leute sich die Räume ohne Feuermelder zum Rauchen aussuchen oder sogar die Feuernmelder abkleben...?
Leider ist unsere Firma nicht (mehr) im Arbeitgeberverband. Wir haben nur noch einige Mitarbeiter, die noch Arbeitsverträge mit Anbindung an den TV haben. Die meisten (neuen) Mitarbeiter haben "normale" Arbeitsverträge, ohne TV.
07.11.2007 um 12:40 Uhr
Das Rauchverbot hat ja nichts mit dem TV zu tun. Wenn ein Rauchverbot im Haus gilt haben sich ja wohl alle MA daran zu halten. Vielleicht kann der BR ja über § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG beim AG Druck machen. Umsetzen muss es aber der AG. Nehmt ihn in die Pflicht!
07.11.2007 um 12:51 Uhr
@ Erdmännchen, ich bin auch der festen überzeugung das die Bv und das Gesetz zum Nichtrauerschutz auch für Angestellte geht die ausserhalb vom Tarif ihr heil suchen ....
Der AG hat die Pflicht die ANs vorm Rauch zu Schützen !
Wegen dem Abkleben von Feuermeldern.... Hammer , die können sogar mit einer Fristlosen Kündigung rechnen .... Die Gefährden ja leib und Leben "aller" !
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