Erstellt am 05.01.2007 um 15:13 Uhr von Mona-Lisa
@mitsuha,
der BR ist nicht weisungsbefugt!
Euer AG ist gesetzlich verpflichtet, den Nichtraucherschutz umzusetzen. ArbStättV § 5.
Habt ihr mit eurem AG die Problematik mal angesprochen?
Erstellt am 05.01.2007 um 15:29 Uhr von mitsuha
Ist schwierig mit unserem Chef darüber zu sprechen.
Wir sind ein großer Konzern und er traut sich nicht ein Exempel zu statuieren.
Wenn also bei der großen Mutter nichts passiert, passiert´s bei uns auch nicht.
OBWOHL er den unterbreiteten Vorschlag für gut befindet!!
Erstellt am 05.01.2007 um 16:01 Uhr von Fayence
mitsuha,
da auch der BR auf die Einhaltung und Überwachung bestehender Gesetze verpflichtet ist, muss der AG doch gar nicht alleine ein Exempel statuieren. Macht eine BV dazu und fertig!
Im übrigen finden sich "Arbeits- und Gesundheitsschutz" an diversen Stellen des BetrVG wieder.
Erstellt am 06.01.2007 um 14:31 Uhr von Bergmann
@ mitsuha ,
ein AN kann das Recht auf "Rauchfrei" mittlerweile einklagen und den AG auf Schadensersatz/Schmerzensgeld verklagen !Frag mal dein Chef,ob es für seine Karriere dienlich ist-so´ne Klage am Hals zu haben--und glaub mir , Nichtraucher sind rabiater als die meisten glauben !!!
Toleranz kann man nur von Rauchern lernen,oder habt ihr je einen Raucher gesehen,der sich über einen Nichtraucher beschwert hat ?
Erstellt am 08.01.2007 um 09:28 Uhr von mitsuha
Wie wahr, wie wahr! ;-D
Die Nichtraucher-Lobby haut mir jetzt langsam das Kreuz ab, wenn nicht bald was passiert.
Hab jetzt eine Umfrage in alle Niederlassungen rausgejagt, ob sich die Leute belästigt fühlen usw.
Mal sehen, ob das nen Stein ins Rollen bringt.