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Nichtraucherschutz

N
Nordisca
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo, eine Frage zum Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz, ein Mitarbeiter arbeitet in seinem Büroraum, er ist Raucher, dieses Büro wird aber auch besucht von Nichtrauchern. Ist dieses Büro dann Nichtraucherraum oder darf dort weiter wie jetzt geraucht werden? Wo kann ich all diese Info bekommen?

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Community-Antworten (7)

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Ottokar

17.02.2012 um 08:54 Uhr

ArbStättV. §§ 5(1) Zitat"Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen. (2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen." Das sagt eigentlich alles aus. Ist aber auch meine Meinung. Räume mit Publikumsverkehr sollten Nichtrauerbereich sein.

N
neskia

17.02.2012 um 08:55 Uhr

"..dieses Büro wird aber auch besucht von Nichtrauchern..."

Müssen die Nichtraucher das Büro aufsuchen?

K
Kulum

17.02.2012 um 09:13 Uhr

Dann beschwert sich der nächste eben über Qualmgeruch auf dem Flur. Meinste echt es ist relevant ob die Nichtraucher ins Büro müssen?

R
rolfo

17.02.2012 um 09:28 Uhr

Was ist den sonst im Betrieb zum Themas " Rauchen " geregelt? Hat sich jemand beschwert, oder spielt der Betriebsrat mal wieder Betriebspolizei?

K
Kulum

17.02.2012 um 09:40 Uhr

@ rolfo

ich stimme dir ja grundsätzlich zu, dass die Frage nach der Betriebspolizei berechtigt ist. Aber ist ein BR nicht auch AN? Darf der sich über störenden Qualm nicht beschweren?

R
rolfo

17.02.2012 um 10:31 Uhr

@ Kulum du hast natürlich recht, auch ein Betriebsrat ist in dem Fall nur AN. Ich gehe doch in erster Linie mal davon aus, dass es bereits eine Regelung im Betrieb gibt. Nordisca sagt aber nicht aus dass sich jemand beschwert hat.

G
gironimo

17.02.2012 um 10:41 Uhr

Wie der Nichtraucherschutz umgesetzt werden kann unterliegt der Mitbestimmung des BR. Der ist im Sinne des § 80 BetrVG auch verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die zum Wohle der AN geltenden Gesetze etc. durchgeführt werden. Dazu gehört eben auch der Nichtraucherschutz.

Ob es nun rauchenden Betriebsräten passt oder nicht. Ich denke, hier ist bei einigen ein Umdenken angesagt!

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