Erstellt am 17.02.2012 um 07:54 Uhr von Ottokar
ArbStättV. §§ 5(1) Zitat"Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten
in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich,
hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu
erlassen.
(2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu
treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen."
Das sagt eigentlich alles aus. Ist aber auch meine Meinung. Räume mit Publikumsverkehr sollten Nichtrauerbereich sein.
Erstellt am 17.02.2012 um 07:55 Uhr von neskia
"..dieses Büro wird aber auch besucht von Nichtrauchern..."
Müssen die Nichtraucher das Büro aufsuchen?
Erstellt am 17.02.2012 um 08:13 Uhr von Kulum
Dann beschwert sich der nächste eben über Qualmgeruch auf dem Flur. Meinste echt es ist relevant ob die Nichtraucher ins Büro müssen?
Erstellt am 17.02.2012 um 08:28 Uhr von rolfo
Was ist den sonst im Betrieb zum Themas " Rauchen " geregelt?
Hat sich jemand beschwert, oder spielt der Betriebsrat mal wieder Betriebspolizei?
Erstellt am 17.02.2012 um 08:40 Uhr von Kulum
@ rolfo
ich stimme dir ja grundsätzlich zu, dass die Frage nach der Betriebspolizei berechtigt ist. Aber ist ein BR nicht auch AN? Darf der sich über störenden Qualm nicht beschweren?
Erstellt am 17.02.2012 um 09:31 Uhr von rolfo
@ Kulum
du hast natürlich recht, auch ein Betriebsrat ist in dem Fall nur AN.
Ich gehe doch in erster Linie mal davon aus, dass es bereits eine Regelung im Betrieb gibt.
Nordisca sagt aber nicht aus dass sich jemand beschwert hat.
Erstellt am 17.02.2012 um 09:41 Uhr von gironimo
Wie der Nichtraucherschutz umgesetzt werden kann unterliegt der Mitbestimmung des BR. Der ist im Sinne des § 80 BetrVG auch verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die zum Wohle der AN geltenden Gesetze etc. durchgeführt werden. Dazu gehört eben auch der Nichtraucherschutz.
Ob es nun rauchenden Betriebsräten passt oder nicht. Ich denke, hier ist bei einigen ein Umdenken angesagt!