Folgende Frage: In einem Heim der Eingliederungshilfe in Rheinland-Pfalz ist das Rauchen in den Bewohnerzimmern für die Bewohner erlaubt, was meines Wissens ja auch korrekt ist. Schließlich wohnen die Klienten ja dort, ist also zu behandeln wie ein Mietverhältnis was es ja letztendlich auch ist.

Nun gibt es aber unter den Bewohnern auch einige sehr starke Raucher und eine Kollegin wiederstrebt es die betreffenden Zimmer zum Bewohnergespräch oder zur pflegerischen Versorgung aufzusuchen. Nun muss man dazu sagen dass die Zimmer recht klein sind und zum Teil wirklich extrem verqualmt werden.

Muss die Kollegin zur Dürchführung der Behandlungspflege oder sonstigem diese Zimmer aufsuchen und sich dieser Belastung aussetzen?


Vielen Dank im Vorraus