Nabend Forum,

wir haben eine BV "Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz" zwecks Genehmigung auf dem Tisch liegen. In einem Passus heißt es: "Betroffen sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Das Unternehmen ist gehalten, das Rauchverbot auch für leitende Angestellte, Besucher und Gäste durchzusetzen." Meine Frage: Wo ist hier der Sinn, wenn es wieder die berühmten Ausnahmen gibt? Weiß vielleicht jemand einen Hinweis, hier auch die leitenden Angestellten "dingfest" zu machen?