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Betriebsübergang

S
spheric
Jan 2018 bearbeitet

Hallo und ein gesundes neues Jahr allen

Kleine Problematik mit großer Auswirkung

Wir sind seit dem 01.01.2011 im Betriebsübergang. Eine Firma mit einem Betriebsrat (ca. 86 MA) und ein kleiner Teil (ca. 70 MA) einer großen Firma mit einer MAV werden per § 613a zu einer (kommunalen) GmbH zusammengeführt. Der gewählte Betriebsrat (also wir) hat ohne Frage das Übergangsmandat. Wir haben das Glück, das von den übernommenen 70 MA auch gleich drei Mitglieder der MAV angehörten. Um das Zusammenwachsen beider Bereiche und den gemeinsamen Betriebsübergang am besten zu meistern, wollen wir die (ehem.) MAV´s mit in die Betriebsratsarbeit integrieren, bis ein neuer Betriebsrat gewählt ist. Natürlich ohne Beschluß- oder Stimmrechte etc. (BetrVG). Aber beratend, mitwirkend o.ä? Ist das begründbar, gibt’s da Regelungen etc.? Würde ein Beschluß über eine einfache Mitwirkung (o.ä.) ausreichen? Danke

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Community-Antworten (1)

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rkoch

04.01.2011 um 13:06 Uhr

wollen wir die (ehem.) MAV´s mit in die Betriebsratsarbeit integrieren, bis ein neuer Betriebsrat gewählt ist. Natürlich ohne Beschluß- oder Stimmrechte etc. (BetrVG). Aber beratend, mitwirkend o.ä? Ist das begründbar, gibt’s da Regelungen etc.? Würde ein Beschluß über eine einfache Mitwirkung (o.ä.) ausreichen?

I.d.R. nein. bzgl. aller drei Fragezeichen....

Außer für die BRM gibt es grundsätzlich kein Recht auf Freistellung insofern würden sich diese Kollegen aufs Glatteis begeben wenn sie einfach ihrem Arbeitsplatz fernbleiben. Etwas anderes mag gelten wenn die MAV im Amt bleibt (in der alten Firma) und damit aus deren Rechtsgrundlage eine Freistellung für sich ableiten können. Trotzdem bleiben BR-Sitzungen nichtöffentlich und schon deshalb haben diese Personen keine Möglichkeit zur Anwesenheit. Sind sie während der Beschlußfassung anwesend ist die Beschlußfassung sogar nichtig.

IMHO einziger Weg: Die Kollegen als Sachverständige (§80 (3) BetrVG) zur Arbeit hinzuziehen (nach Beschluß des BR und "näherer Vereinbarung" mit dem AG). Jederzeit möglich ist natürlich "betroffene Kollegen" beratend einzubinden, allerdings dann eben nur zu konkreten Fällen, nicht allgemein.

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