Hallo und ein gesundes neues Jahr allen

Kleine Problematik mit großer Auswirkung

Wir sind seit dem 01.01.2011 im Betriebsübergang. Eine Firma mit einem Betriebsrat (ca. 86 MA) und ein kleiner Teil (ca. 70 MA) einer großen Firma mit einer MAV werden per § 613a zu einer (kommunalen) GmbH zusammengeführt. Der gewählte Betriebsrat (also wir) hat ohne Frage das Übergangsmandat. Wir haben das Glück, das von den übernommenen 70 MA auch gleich drei Mitglieder der MAV angehörten. Um das Zusammenwachsen beider Bereiche und den gemeinsamen Betriebsübergang am besten zu meistern, wollen wir die (ehem.) MAV´s mit in die Betriebsratsarbeit integrieren, bis ein neuer Betriebsrat gewählt ist. Natürlich ohne Beschluß- oder Stimmrechte etc. (BetrVG). Aber beratend, mitwirkend o.ä? Ist das begründbar, gibt’s da Regelungen etc.? Würde ein Beschluß über eine einfache Mitwirkung (o.ä.) ausreichen?
Danke