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Betriebsübergang

M
medienkraft
Sep 2023 bearbeitet

Hallo zusammen,

zum Jahreswechsel soll unser Betrieb in eine bereits bestehende Tochtergesellschaft übergehen. Wie sieht es da mit der Zuständigkeit des BRs aus? Wer wird nach dem Übergang der zuständige BR sein? Mir wurde mitgeteilt, dass der BR der "alten" Tochtergesellschaft der "neue" BR sein wird, obwohl unsere Firma/Betrieb mehr Wahlberechtigte hat. Stimmt das? Ich dachte immer, dass bei einem Übergang der BR mit den meisten Wahlberechtigten im Amt bleibt.

Vielen Dank im Voraus!

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Community-Antworten (3)

C
celestro

11.09.2023 um 13:46 Uhr

Du hast völlig recht, siehe:

https://www.betriebsrat.com/gesetze/betrvg/21a

aber eben nur Übergangsmandat für maximal 6 Monate. Es müssen dann Neuwahlen stattfinden.

M
medienkraft

11.09.2023 um 14:11 Uhr

Ok, d.h. dass wir das Übergangsmandat erhalten werden, da wir die meisten Wahlberechtigten haben, obwohl wir in einen bereits bestehenden Betrieb übergehen werden, der ebenfalls einen BR hat. Sehe ich das richtig?

C
celestro

11.09.2023 um 16:41 Uhr

Das ist korrekt!

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