Betriebsübergang
Guten Abend zusammen, all unsere Mitarbeiter sind nach der Insolvenz seit ersten Januar freigestellt, auch der Betriebsrat. Wir befinden uns gerade in der Phase des Betriebesübergangs (Verkauf). Ein neuer Investor steht fest??? Wieweit kann der Betriebsrat an Infos zum Stand der Verhandlungen teilhaben? Können wir auch selber solche Informationen fordern? Und ab wann sind wir nicht mehr freigestellt? Vielen Dank, wenn ihr mir helfen könnt.
Community-Antworten (2)
25.02.2021 um 08:59 Uhr
Wenn Betriebsänderungen geplant und im Unternehmen mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt sind, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat in der Regel zunächst informieren und danach mit ihm über die Betriebsänderung beraten (§§ 111 – 113 BetrVG). Das gilt auch im Insolvenzverfahren. Dann trifft die Pflicht zur Information und Beratung den Insolvenzverwalter.
25.02.2021 um 10:38 Uhr
Ihr seid zwar von der beruflichen Tätigkeit freigestellt - aber nicht von der Betriebsratsarbeit!!! Ihr müsst eure Amtsgeschäfte ausüben und habt demzufolge den vollen Informationsanspruch aus dem § 80 Abs. 2 BetrVG. Was euren Zeitaufwand betrifft gilt § 37 Abs.3 BetrVG.
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