Betriebsübergang
Hallo in die Runde. Wir sind ein Tochterunternehmen eines grossen Konzerns und haben einen BR. Nun sollen wir von einer anderen Tochter (vermutlich) geschluckt werden, die keinen BR hat. Ist dies ein Betriebsübergang? Gibt es einen Interessenausgleich Sozialplan? Was ist mit bestehenden BV'S. Können die übernommen werden. Noch gibt es keine Infos vom AG, die wir jetzt anfordern werden. Schulungen müssen wir auch noch schleunigst machen. Vielen Dank für eure Tipps.
Community-Antworten (1)
25.02.2015 um 17:00 Uhr
Das kommt ganz darauf an, ob sich etwas an eurer Firmierung ändert. Wenn ihr bspw. eine GmbH seid, und der Gesellschafter ist ein anderes Unternehmen, kann dieses seine Gesellschaftsanteile an ein anderes Unternehmen (oder eine Person) verkaufen. An der Firma selbst ändert sich dadurch nichts, außer, dass sie neue Eigentümer hat. In dem Fall gelten natürlich auch eure BVs in eurem rechtlich immer noch eigenständigen Unternehmen einfach weiter. Anders sieht es aus, wenn Unternehmen X mit Unternehmen Y zum neuen Unternehmen XY fusioniert. Oder nur noch Unternehmen X oder nur noch Unternehmen Y heißt. Das wäre dann ein Betriebsübergang. Die Regelungen hierzu findest du im § 613 BGB.
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