Betriebsübergang ?
es soll einen zusammenschluß von 2 betrieben bei uns geben, wobei der eine als aussenstelle definiert wird (in dem es derzeit keinen BR gibt) was müssen wir als BR beachten und worüber alle aufklären oder ist das sogar als betriebsübergang anzusehen?
Community-Antworten (1)
13.02.2011 um 10:24 Uhr
@reginald So aus der Ferne ist das schwer, einfach mal etwas zu sagen.
Der BR sollte sich (ggf. mit Hilfe des WA) genau erklären lassen, was bei Euch geschieht. UmwG, § 13 BetrVG, §§ 21 ff. BetrVG, § 613a BGB ... alles ist möglich.
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