Reicht das als Angabe aus, oder muss der erkrankte Mitarbeiter für den Betriebsrat benannt werden, um erkennen zu können, welche Stelle besetzt werden soll? (Schließlich muß doch geprüft werden, ob Arbeitszeit und Vergütung übereinstimmen-oder?)
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Teilzeit- und Befristungsgesetz
Als BR mit Teilzeit und befristeten Arbeitsverträgen richtig umgehen